
Eine Kautionsversicherung, auch Mietkautionsbürgschaft oder Mietbürgschaft genannt, ersetzt die Barkaution durch eine Bürgschaft. Ein Versicherer oder eine Bank verbürgt sich gegenüber dem Vermieter für die Kautionssumme, und Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr. Ihr Geld bleibt frei, aber die Gebühr ist weg, und jeden ausgezahlten Schaden holt sich der Anbieter von Ihnen zurück. Wer in Berlin eine Wohnung sucht, kann sich über Wartelisten auf Waitly für neue Angebote vormerken lassen.
Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026.
Die Kautionsversicherung ist keine Versicherung für Mieter, sondern eine Bürgschaft zugunsten des Vermieters. Sie kostet laut Stiftung Warentest jedes Jahr 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme, und diese Gebühr bekommen Sie nie zurück. Der Vermieter muss die Bürgschaft nicht akzeptieren. Zahlt der Anbieter an den Vermieter, fordert er das Geld von Ihnen zurück. Sinnvoll ist sie meist nur als kurze Überbrückung.
Bei einer Kautionsversicherung schließen Sie einen Vertrag mit einem Versicherer oder einer Bank. Der Anbieter stellt eine Bürgschaftsurkunde über die vereinbarte Kautionssumme aus, die Sie dem Vermieter übergeben. Statt die Kaution bar zu zahlen, zahlen Sie dem Anbieter eine jährliche Gebühr, solange die Bürgschaft läuft.
Macht der Vermieter berechtigte Ansprüche geltend, etwa Mietrückstände oder Schäden, legt er die Urkunde vor und erhält das Geld vom Anbieter. Die Kautionsversicherung schützt also den Vermieter, nicht Sie. Für Sie ist sie im Kern ein Zahlungsaufschub mit laufenden Kosten.
Die Barkaution ist der Normalfall. Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen, also drei Nettokaltmieten. Eine Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Wie Sie die genaue Summe berechnen, zeigt unser Artikel Höhe der Mietkaution.
Beim Kautionskonto legt der Vermieter Ihr Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank an, so verlangt es § 551 Absatz 3 BGB. Die Zinsen stehen Ihnen zu. Am Ende der Mietzeit bekommen Sie das Geld samt Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Forderungen.
Die Kautionsversicherung unterliegt derselben Obergrenze von drei Nettokaltmieten, denn sie ist nur eine andere Form der Mietsicherheit. Der Unterschied: Bei der Barkaution binden Sie Kapital, bekommen es aber zurück. Bei der Bürgschaft binden Sie kein Kapital, zahlen dafür aber Gebühren, die verloren sind.

Eine Mietkautionsbürgschaft kostet nach Angaben der Stiftung Warentest meist 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Bei einer Kaution von rund 2.000 Euro und 4,7 Prozent Gebühr sind das 94 Euro jährlich. Anders als bei der Barkaution wird die Gebühr nicht erstattet.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Bei 2.000 Euro Kaution und 5 Prozent Gebühr zahlen Sie 100 Euro im Jahr. Wohnen Sie fünf Jahre in der Wohnung, haben Sie 500 Euro ausgegeben, ohne dass ein Cent davon zurückkommt. Bei einer Kaution von 4.500 Euro wären es zum selben Satz 1.125 Euro. Manche Banken verlangen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr, wenn die Bürgschaft ausgezahlt wird, deshalb lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.
Nein. Der Vermieter muss eine Mietbürgschaft nicht anstelle einer Barkaution annehmen. Laut Mieterverein zu Hamburg können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass statt der Barkaution ein Bürge oder eine Bankbürgschaft gestellt wird. Ohne diese Vereinbarung bleibt es bei der Geldkaution.
Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss beim Vermieter nach, ob er eine Kautionsversicherung akzeptiert, und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Schließen Sie einen Vertrag ab, den der Vermieter später ablehnt, zahlen Sie im ungünstigsten Fall Gebühren und Barkaution zugleich.
Vermieter und Anbieter prüfen in der Regel Ihre Bonität. Wie Ihr SCHUFA-Score bei der Wohnungssuche wirkt, sollten Sie vorher wissen. Bei einem negativen Eintrag ist eine Bürgschaft oft schwer zu bekommen, Alternativen beschreibt unser Ratgeber zur Wohnung trotz negativer SCHUFA.

Die Kautionsversicherung hat für Mieter einen klaren Vorteil, Liquidität beim Einzug, und mehrere Nachteile.
Vorteile:
Sie müssen beim Einzug keine drei Nettokaltmieten auf einmal aufbringen.
Das Geld steht für Umzug, Möbel und die erste Miete zur Verfügung.
Bei kurzen Mietzeiten bleiben die Gesamtkosten überschaubar.
Nachteile:
Die Jahresgebühr ist verloren und summiert sich über die Jahre.
Die Kosten laufen weiter, bis der Anbieter die Urkunde zurückerhält.
Zahlt der Anbieter an den Vermieter, müssen Sie den Betrag erstatten.
Der Vermieter kann die Bürgschaft ablehnen.
Die Stiftung Warentest rät von Kautionsversicherungen und Mietbürgschaften grundsätzlich ab, weil sie für Mieter sehr teuer sind. Wer die Kaution beim Einzug nicht aufbringen kann, fährt nach ihrer Einschätzung mit einem Ratenkredit meist günstiger. Eine Mietbürgschaft kommt allenfalls als kurze Zwischenlösung in Betracht.
Am Ende des Mietverhältnisses gibt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an den Anbieter zurück, sobald keine Forderungen mehr offen sind. Erst dann endet die Bürgschaft und mit ihr die Gebührenpflicht. Teilen Sie dem Anbieter Ihre neue Adresse mit, damit Sie über Forderungen des Vermieters informiert werden.
Fordert der Vermieter Geld aus der Bürgschaft, zahlt der Anbieter und holt sich den Betrag anschließend von Ihnen zurück. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, müssen Sie nach Angaben der Stiftung Warentest selbst gegen den Vermieter vorgehen, um das Geld zurückzubekommen. Bei einer Barkaution ist die Lage umgekehrt: Dort muss der Vermieter seine Abzüge begründen, bevor er Ihnen weniger auszahlt.
Welche Abzüge zulässig sind, erklärt unser Artikel zu Abzügen von der Kaution. Fristen und Ablauf bei der Rückgabe einer Geldkaution finden Sie im Beitrag zur Rückzahlung nach § 551 BGB.

Eine Elternbürgschaft ist eine private Bürgschaft: Ihre Eltern oder andere Angehörige verbürgen sich gegenüber dem Vermieter für Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag. Sie kostet keine Gebühr, aber im Ernstfall haften die Bürgen mit ihrem eigenen Geld. Vermieter verlangen sie vor allem bei Studierenden und Auszubildenden ohne eigenes Einkommen.
Wichtig ist die Obergrenze. Hat der Vermieter bereits eine Kaution von drei Nettokaltmieten, darf er laut Stiftung Warentest keine zusätzliche Elternbürgschaft verlangen, eine trotzdem unterschriebene Bürgschaft wäre unwirksam. Anders kann es sein, wenn die Eltern die Bürgschaft von sich aus anbieten. Welche Nachweise Vermieter sonst erwarten, zeigt unsere Übersicht der Unterlagen für die Wohnungsbewerbung.
Ist eine Kautionsversicherung dasselbe wie eine Hausratversicherung?
Nein. Eine Kautionsversicherung deckt keine Schäden an Ihren eigenen Sachen und auch keine Schäden, die Sie in der Wohnung verursachen. Sie ersetzt nur die Kaution gegenüber dem Vermieter, und jede Zahlung an den Vermieter müssen Sie dem Anbieter erstatten.
Kann ich während der Mietzeit von der Bürgschaft zur Barkaution wechseln?
Das geht, wenn der Vermieter zustimmt. Sie zahlen dann die Barkaution ein, der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde an den Anbieter zurück, und die Gebührenpflicht endet.
Darf der Vermieter Kaution und Kautionsversicherung gleichzeitig verlangen?
Nein, nicht über die gesetzliche Grenze hinaus. Barkaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Verlangt der Vermieter mehr, ist die Vereinbarung über den übersteigenden Teil unwirksam.
Ob Barkaution oder Bürgschaft: Planen Sie die Mietsicherheit früh ein, damit Sie bei einem Angebot schnell zusagen können. Über Waitly in Berlin tragen Sie sich in Wartelisten und Newsletter ein und erfahren, wenn neue Wohnungen frei werden. Eine Eintragung erhöht Ihre Chancen, garantiert aber keine Wohnung.