Zieht ein WG-Mitbewohner aus, zahlt meist nicht der Vermieter den Kautionsanteil… (Photo by Julia Taubitz on Unsplash)

Kategorie

Immobilienmarkt

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

WG-Kaution beim Mitbewohnerwechsel: Wer zahlt wem den Anteil zurück?

Wenn in einer Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Mietvertrag ein Mitbewohner auszieht, während die anderen bleiben, entsteht regelmäßig Verwirrung über die Kaution: Der Auszug betrifft nur das Innenverhältnis der WG, nicht den Mietvertrag mit dem Vermieter. Wer seinen Anteil zurückhaben möchte, bekommt ihn deshalb in aller Regel nicht vom Vermieter, sondern von den verbleibenden Mitbewohnern oder dem Nachfolger.

Warum der Vermieter nicht einzelne Anteile auszahlt

Haben mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben, gilt die Kaution rechtlich als eine einheitliche Sicherheit für das gesamte Mietverhältnis, nicht als Summe individueller Einzelkautionen. Nach dem allgemeinen Grundsatz für mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung in § 432 BGB kann der Vermieter als Schuldner der Rückzahlung nur an alle Berechtigten gemeinsam leisten, solange der Mietvertrag mit allen läuft. Solange die Wohngemeinschaft als Vertragspartei gegenüber dem Vermieter besteht, bleibt die Kaution deshalb bis zum tatsächlichen Ende des gesamten Mietverhältnisses beim Vermieter oder auf dem Kautionskonto liegen. Der Vermieter muss und darf grundsätzlich nicht einzelnen ausziehenden Mitbewohnern ihren Anteil vorab auszahlen, weil er dazu nicht ohne Zustimmung aller übrigen Mieter berechtigt ist.

Die Lösung liegt im Innenverhältnis der WG

Der Anspruch des ausziehenden Mitbewohners auf seinen Kautionsanteil richtet sich deshalb praktisch gegen die verbleibenden Mitbewohner, nicht gegen den Vermieter. In der Praxis läuft das meist über einen Nachmieter: Zieht eine neue Person in das freiwerdende Zimmer ein, zahlt sie ihren Anteil an der ursprünglichen Kaution direkt an die ausziehende Person, statt eine neue Kaution an den Vermieter zu zahlen. Damit bleibt die beim Vermieter hinterlegte Gesamtkaution unverändert, während der Ausgleich unter den WG-Mitgliedern stattfindet. Auch der Kautionsratgeber von kautionsfrei.de beschreibt diesen Nachmieter-Ausgleich als gängige Praxis in Wohngemeinschaften.

Wenn kein Nachmieter direkt einzieht

Findet sich kein Nachfolger, der bereit ist, den Anteil sofort zu übernehmen, müssen die verbleibenden Mitbewohner den Anteil selbst vorstrecken, wenn sie den Ausziehenden nicht bis zum Ende des gesamten Mietverhältnisses vertrösten wollen. Rechtlich ist niemand verpflichtet, das vorzustrecken, ohne dass es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Deshalb hilft von Anfang an eine schriftliche Regelung innerhalb der WG, etwa im WG-Vertrag oder einer separaten Kautionsvereinbarung, die festlegt, wie mit dem Kautionsanteil bei einem Auszug verfahren wird, auch wenn kein Nachmieter parat steht.

Warum eine WG-interne Kautionsvereinbarung sinnvoll ist

Eine solche Vereinbarung sollte festhalten, wer welchen Anteil ursprünglich eingezahlt hat, wie der Wert des Anteils bei einem späteren Auszug berechnet wird und ob eventuelle Abzüge des Vermieters am Ende des gesamten Mietverhältnisses anteilig unter allen jemals beteiligten Mitbewohnern aufgeteilt werden oder nur unter denen, die zum Zeitpunkt der endgültigen Rückzahlung noch in der WG wohnen. Ohne eine solche Regelung besteht das Risiko, dass ein längst ausgezogener Mitbewohner für Schäden mithaftet, die erst nach seinem Auszug entstanden sind, oder umgekehrt seinen Anteil gar nicht mehr zurückerhält, weil die verbleibende WG die Aufteilung anders sieht. Auch der WG-Mietvertrag-Ratgeber von Immowelt empfiehlt, solche Details schriftlich festzuhalten.

Was beim Wechsel konkret zu klären ist

Vor dem Auszug lohnt sich eine kurze schriftliche Abrechnung: Wie hoch war der ursprüngliche Anteil des Ausziehenden, gibt es bereits bekannte Schäden, die später von der Gesamtkaution abgezogen werden könnten, und übernimmt der Nachmieter tatsächlich den vollen Anteil oder nur einen Teil davon. Diese Abrechnung sollte von allen aktuellen und dem ausziehenden Mitbewohner unterschrieben werden, damit später Klarheit besteht, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Anteil gehalten hat.

Fazit

Beim Mitbewohnerwechsel in einer WG mit gemeinsamem Mietvertrag bleibt die Kaution beim Vermieter unangetastet, bis das gesamte Mietverhältnis endet. Der Ausgleich für den ausziehenden Mitbewohner läuft über die verbleibende WG oder den Nachmieter, am saubersten mit einer schriftlichen internen Vereinbarung, die von Anfang an regelt, wie der Anteil bei einem späteren Auszug berechnet und ausgezahlt wird.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich meinen Kautionsanteil vom Vermieter, wenn ich aus der WG ausziehe?

In der Regel nicht, solange der gemeinsame Mietvertrag mit den übrigen Mitbewohnern weiterläuft. Der Vermieter zahlt die Kaution erst bei Ende des gesamten Mietverhältnisses aus.

Wer zahlt mir dann meinen Anteil zurück?

Meist der Nachmieter, der in Ihr Zimmer einzieht und Ihnen den entsprechenden Anteil direkt überweist, oder die verbleibenden Mitbewohner, wenn kein Nachfolger bereitsteht.

Was, wenn kein Nachmieter gefunden wird?

Ohne eine interne Vereinbarung besteht keine automatische Pflicht der verbleibenden Mitbewohner, den Anteil vorzustrecken. Eine schriftliche WG-interne Regelung schafft hier Klarheit.

Hafte ich noch für Schäden, die nach meinem Auszug entstehen?

Gegenüber dem Vermieter bleibt die gesamte Kaution eine gemeinsame Sicherheit für das ganze Mietverhältnis. Eine interne Vereinbarung sollte deshalb regeln, ab wann Sie aus der Mithaftung für neue Schäden entlassen sind.

Warum kann der Vermieter nicht einfach anteilig auszahlen?

Weil die Kaution rechtlich eine einheitliche Sicherheit für alle Mieter gemeinsam ist. Nach dem Grundsatz für mehrere Gläubiger in § 432 BGB kann der Vermieter grundsätzlich nur an alle gemeinsam leisten.

Wer eine neue WG oder ein eigenes Zimmer sucht, findet passende Angebote über die Waitly Suche. Zu den Grundlagen des WG-Mietvertrags siehe WG Mietverträge: Rechte und Pflichten. Wie sich Untermieteinnahmen aus einem WG-Zimmer steuerlich auswirken, erklärt WG-Zimmer untervermieten und Steuern: Was ab wann steuerpflichtig wird. Wenn stattdessen ein neuer Mitbewohner aufgenommen werden soll, siehe Neuen Mitbewohner in die WG aufnehmen: Was der Vermieter verlangen darf. Welche Klauseln ein WG-Mietvertrag als PDF enthalten sollte, zeigt WG-Mietvertrag als PDF: Diese Klauseln müssen wirklich enthalten sein.