
Für die Besichtigung brauchst du fast nichts, für den Vertragsabschluss deutlich mehr. Zulässig ist das Anfordern von Unterlagen jeweils erst ab einem bestimmten Zeitpunkt, und eine fertige Mappe mit allem darin ist datenschutzrechtlich nicht gefordert. Wartelisten in Hamburg und Berlin findest du gebündelt bei Waitly.
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026.
Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz unterscheidet Besichtigung, Anmietungsinteresse und Entscheidung des Vermieters. Nachweise zu Einkommen und Bonität gehören in die letzte Phase, unmittelbar vor Vertragsschluss. Ausweiskopien, die vollständige SCHUFA-Selbstauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gehören nicht in die Mappe.
Mitbringen musst du im Kern nur dich selbst und deinen Ausweis. Zulässig sind Name, Vorname und eine Kontaktangabe, und der Vermieter darf die Angaben durch Vorzeigen des Personalausweises überprüfen.
Eine Kopie des Ausweises darf nicht angefertigt werden. Wenn ein Formular schon beim ersten Termin Einkommen und Bonität abfragt, ist das in aller Regel zu früh.
Bei einer Sozialwohnung ist die Frage nach dem Wohnberechtigungsschein bereits hier zulässig, weil sonst eine Besichtigung keinen Sinn ergibt. Die Kopie des Scheins wird erst später fällig.
In dieser Phase geht es um Auskünfte, nicht um Belege. Üblich und zulässig sind Angaben zur Personenzahl, zum Arbeitgeber und Beruf, zum verfügbaren Einkommen, zu Haustieren sowie zu Insolvenzverfahren und Räumungstiteln.
Beim Einkommen genügt oft die Bestätigung, dass ein bestimmter Betrag monatlich zur Verfügung steht. Eine genaue Zahl musst du in dieser Phase nicht zwingend nennen.
Jetzt wird belegt, was du angegeben hast. Dazu gehören:
Einkommensnachweis, etwa Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid in Kopie
Ein Bonitätsnachweis, der ausschließlich die für das Mietverhältnis erforderlichen Angaben enthält
Bei Sozialwohnungen die Kopie des Wohnberechtigungsscheins
Auf allen Nachweisen dürfen nicht erforderliche Angaben geschwärzt werden. Nutze das, statt vollständige Kontoauszüge weiterzugeben.
Drei Dinge werden oft eingereicht, obwohl sie nicht verlangt werden dürfen.
Die Ausweiskopie ist unzulässig, weil das Vorzeigen genügt. Die vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO darf ein Vermieter nicht anfordern, weil sie deutlich mehr Angaben enthält als nötig. Und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann bei der beabsichtigten Neuanmietung nicht verlangt werden, weil frühere Vermieter nicht verpflichtet sind, eine solche Bescheinigung auszustellen.
Die Kaution ist gesetzlich gedeckelt. Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne Betriebskosten betragen.
Außerdem musst du sie nicht auf einmal zahlen: Du bist zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Summe getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Erträge stehen dir zu.
Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung. Sie kommt vom Vermieter und ist kein Bewerbungsdokument, sondern eine Pflicht nach dem Bundesmeldegesetz.
Plane sie trotzdem früh ein, damit die Anmeldefrist nach dem Einzug nicht verstreicht.
Eine gute Bewerbung ist vollständig, aber nicht übervollständig. Halte die Angaben bereit, reiche Nachweise erst ein, wenn sie zulässig sind, und schwärze, was niemand braucht. Und weil viele Wohnungen gar nicht erst inseriert werden, lohnt sich der Blick auf Wartelisten: Wie sie funktionieren, erklären wir im Artikel Wie funktioniert eine Warteliste, aktive Listen findest du über die Waitly Suche.
Zulässig sind dabei nur Fragen mit objektivem Bezug zum Mietverhältnis, und für den Bonitätsnachweis gilt die Beschränkung auf Mietzwecke. Nach dem Einzug brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung. Ob die Miete ortsüblich ist, kannst du mit dem Mietenspiegel Hamburg einordnen.
Du kannst Unterlagen vorbereiten, musst sie aber nicht bei der Besichtigung abgeben. Zu diesem Zeitpunkt sind wirtschaftliche Angaben in aller Regel nicht erforderlich.
Nein. Er darf die Angaben durch Vorzeigen überprüfen und die Prüfung dokumentieren, eine Kopie ist unzulässig.
Üblich sind die letzten Monate. Entscheidend ist, dass sich daraus die Zahlungsfähigkeit ergibt, und nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt werden.
Nein. Eine Bürgschaft ist freiwillig. Die Kaution selbst bleibt auf drei Monatsmieten ohne Betriebskosten begrenzt.