
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die Bestätigung deines Vermieters, dass du in die Wohnung eingezogen bist. Ohne sie kannst du dich nicht bei der Meldebehörde anmelden. Die Pflicht des Wohnungsgebers zur Mitwirkung steht in § 19 des Bundesmeldegesetzes. Wartelisten in Berlin und Hamburg findest du gebündelt bei Waitly.
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026.
Die Bestätigung ist kein Gefallen, sondern eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Sie muss innerhalb der Frist ausgestellt werden, die für deine Anmeldung gilt, und sie muss bestimmte Angaben enthalten. Nach § 17 Abs. 1 BMG hast du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Der Wohnungsgeber, also die Person oder Gesellschaft, die dir die Wohnung überlässt. Das ist in der Regel der Vermieter, bei größeren Beständen oft die Hausverwaltung.
Wohnungsgeber und Eigentümer müssen nicht dieselbe Person sein. Bei einer Untermiete ist der Hauptmieter dein Wohnungsgeber, und die Bestätigung kommt entsprechend von ihm.
§ 19 Abs. 3 BMG legt die Pflichtangaben fest:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Der Name des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist
Das Einzugsdatum
Die Anschrift der Wohnung
Die Namen aller Personen, die sich anmelden müssen
Fehlt eine dieser Angaben, kann die Meldebehörde die Anmeldung zurückweisen. Prüfe deshalb vor dem Termin, ob wirklich alle Personen aufgeführt sind, die mit einziehen.
Innerhalb der Frist, die auch für deine Anmeldung gilt. Das Gesetz knüpft die Mitwirkung des Wohnungsgebers an die Frist des § 17 Abs. 1 BMG, und die beträgt zwei Wochen nach dem Einzug.
Praktisch heißt das: Frag nicht erst am letzten Tag. Sinnvoll ist, die Bestätigung schon bei der Schlüsselübergabe zu vereinbaren und sie dir gleich mitgeben zu lassen.
Statt dir ein Papier auszuhändigen, kann der Wohnungsgeber die Bestätigung auch elektronisch an die Meldebehörde übermitteln. Du bekommst dann ein Zuordnungsmerkmal, mit dem du dich anmeldest.
Das ist besonders bei größeren Hausverwaltungen verbreitet. Frag nach, welchen Weg deine Verwaltung nutzt, damit du beim Behördentermin das Richtige dabeihast.
Alles, was über die Pflichtangaben hinausgeht. Die Bestätigung dient der Meldung, nicht der Dokumentation deines Mietverhältnisses.
Angaben zur Miethöhe, zur Kaution oder zur Vertragslaufzeit gehören nicht hinein. Sie werden für die Anmeldung nicht gebraucht.
Kläre die Wohnungsgeberbestätigung, bevor du die Schlüssel bekommst, dann läuft die Anmeldung ohne Zeitdruck. Prüfe die Pflichtangaben einmal durch, und frag nach, ob dein Wohnungsgeber den elektronischen Weg nutzt. Bist du noch auf der Suche, lohnt es sich, mehrere Wartelisten parallel zu nutzen: aktive Listen in Hamburg und Berlin findest du bei Waitly, und wie du früh von freien Wohnungen erfährst, steht im Artikel Benachrichtigung, wenn eine Wohnung frei wird. Weitere Antworten findest du in den Waitly FAQ.
Was du vor dem Vertrag brauchst, steht im Artikel zu den Unterlagen für die Bewerbung. Wie eine Warteliste grundsätzlich funktioniert, steht in Wie funktioniert eine Warteliste.
In der Regel nicht. Die Mitwirkung des Wohnungsgebers ist im Bundesmeldegesetz vorgesehen, und die Meldebehörde verlangt die Bestätigung oder das elektronische Zuordnungsmerkmal.
Nein. Der Mietvertrag belegt nicht den tatsächlichen Einzug, deshalb ist die gesonderte Bestätigung vorgesehen.
Der Hauptmieter, weil er dir die Wohnung überlässt und damit Wohnungsgeber ist.
Weise auf die Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG hin, am besten schriftlich mit Frist. Hilft das nicht, wende dich an deine Meldebehörde und schildere den Fall.