
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht, muss keine Versicherung gesetzlich vorweisen. Trotzdem gehört die Frage nach Hausrat- und Haftpflichtschutz zu den Punkten, die vor dem Einzug geklärt werden sollten, weil ein einzelner Schadensfall schnell teuer werden kann.
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Mieter gesetzlich nicht vorgeschrieben. Klauseln im Mietvertrag, die eine Haftpflichtversicherung zur Pflicht machen, sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam, ein Vermieter kann sie also nicht rechtlich durchsetzen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem, auf einen Versicherungsschutz für Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden von mindestens 500.000 Euro zu achten, da Schäden an fest verbauten Teilen wie Böden, Wänden oder Einbauküchen schnell erhebliche Summen erreichen können.
Ohne Haftpflichtversicherung haftet man für selbst verursachte Schäden mit dem eigenen Vermögen, etwa wenn beim Ausziehen ein Wasserschaden entsteht oder bei einer Feier ein Nachbarschaden verursacht wird.
Ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist, hängt laut der Verbraucherzentrale vom Wert des eigenen Besitzes ab. Sie greift bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser (etwa Rohrbrüche), Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Für Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser ist zusätzlich eine Elementarschadenversicherung nötig, die nicht automatisch enthalten ist.
Als Faustregel für eine ausreichende Versicherungssumme nennt die Verbraucherzentrale rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 40-Quadratmeter-Erstwohnung wären das etwa 26.000 Euro Versicherungssumme, um den Hausrat im Schadensfall vollständig abzudecken.
Ein Vermieter kann den Abschluss einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung im Mietvertrag nicht wirksam vorschreiben. Er kann allerdings verlangen, für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, finanziell einzustehen, unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht. Wer ohne Versicherung auszieht, trägt dieses Risiko also vollständig selbst.
Prüfen, ob eine Privathaftpflichtversicherung bereits über die Eltern besteht (bei Studierenden und Azubis oft der Fall, meist bis zum Ende der ersten Ausbildung).
Falls nicht vorhanden, eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro Deckung für Mietsachschäden abschließen.
Den Wert des eigenen Hausrats grob schätzen und mit der Faustregel von 650 Euro pro Quadratmeter vergleichen, um zu entscheiden, ob sich eine Hausratversicherung lohnt.
Unser Budgetplanungs-Guide für die erste Wohnung deckt die weiteren einmaligen Kosten ab, wie die Kaution, die zeitgleich mit dieser Entscheidung anfallen.
Nein, gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Entsprechende Pflichtklauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 500.000 Euro für Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden.
Typischerweise Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch sowie Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Hochwasser sind meist nicht automatisch enthalten.
Als Faustregel nennt die Verbraucherzentrale etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Unser Warmmiete-Rechner hilft Ihnen, Ihr monatliches Gesamtbudget passend dazu einzuschätzen.