
Wer in die erste eigene Wohnung zieht und einfach den Lichtschalter betätigt, hat damit automatisch einen Stromvertrag abgeschlossen, auch ganz ohne Unterschrift. Das ist praktisch für den ersten Abend, aber auf Dauer meist die teuerste Lösung.
Zieht in eine Wohnung niemand mit einem laufenden Vertrag ein, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein, etwa weil die Anmeldung bei einem Anbieter nach dem Umzug vergessen wurde. Durch den bloßen Verbrauch, etwa das erste Einschalten des Lichts, kommt konkludent ein Energieliefervertrag mit diesem Grundversorger zustande, ganz ohne aktive Anmeldung. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet in jedem Netzgebiet ein Unternehmen, in der Regel den Anbieter mit den meisten Haushaltskunden vor Ort, zu dieser Grundversorgung. Wer den Grundversorger am eigenen Wohnort nicht kennt, erfährt ihn beim örtlichen Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur.
Die Grundversorgung ist als Übergangslösung gedacht, kein Sonderangebot. Die Tarife liegen meist über denen, die sich über einen aktiven Vertragswechsel oder ein Vergleichsportal erzielen lassen, weil der Grundversorger jeden Haushalt beliefern muss, unabhängig vom Verbrauchsprofil, und diese Verpflichtung in den Preis einkalkuliert. Ein Vorteil bleibt die Flexibilität: Beim Grundversorger lässt sich der Vertrag laut Verbraucherzentrale jederzeit mit einer Frist von nur vierzehn Tagen kündigen, sobald ein günstigerer Vertrag gefunden ist.
Für einen Vertragswechsel braucht es die Zählernummer, die auf dem Zähler selbst oder in der ersten Abrechnung des Grundversorgers zu finden ist, sowie den bisherigen Zählerstand zum Einzugsdatum. Wer keinen bestehenden Vertrag übernimmt, meldet sich beim neuen Anbieter als Neukunde an und gibt die Adresse sowie das gewünschte Startdatum an. Der neue Anbieter kündigt die Grundversorgung in der Regel automatisch mit, sodass kein doppelter Aufwand entsteht.
Anders als beim Strom gibt es für Internet keine automatische Grundversorgung, eine neue Wohnung hat also ohne eigenen Vertrag schlicht keinen Internetanschluss. Die Bereitstellung dauert je nach Anbieter und Verfügbarkeit der Leitung am Wohnort mehrere Wochen, weshalb sich eine frühzeitige Anmeldung direkt nach der Vertragsunterschrift für die Wohnung lohnt, nicht erst am Einzugstag selbst.
Der örtliche Grundversorger liefert automatisch, sobald Strom verbraucht wird. Das ist rechtlich zulässig, aber meist teurer als ein aktiv gewählter Vertrag.
Der zuständige Netzbetreiber am Wohnort kann den aktuellen Grundversorger benennen, dieser muss außerdem öffentlich bekanntgegeben werden.
Jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, ganz ohne Mindestlaufzeit.
Je nach Anbieter und Leitungsverfügbarkeit mehrere Wochen, weshalb eine frühzeitige Anmeldung direkt nach Vertragsabschluss für die Wohnung empfehlenswert ist.
Welche laufenden Kosten neben Strom und Internet in der ersten Wohnung anfallen und wie viel davon auf die Nebenkosten entfällt, rechnet der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet im Detail vor. Welche Frist für die Anmeldung beim Bürgeramt gilt und was danach automatisch an Folgekosten wie dem Rundfunkbeitrag ausgelöst wird, erklärt der Artikel Anmeldung nach dem Einzug.