Mehrfamilienhaus

Kategorie

Wirtschaft

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Anmeldung nach dem Einzug: Fristen, Kosten und Folgen bei Verspätung

Neben Miete und Kaution gehört die Anmeldung beim Bürgeramt zu den Pflichtaufgaben nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung. Anders als Möbel oder Kaution kostet sie kein Geld, kann aber bei Versäumnis teuer werden.

Die gesetzliche Frist

Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich jeder, der eine neue Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum, nicht mit der Unterschrift des Mietvertrags.

Was die Anmeldung selbst kostet

Die Anmeldung selbst ist bei den meisten Bürgerämtern kostenlos. Benötigt werden in der Regel der ausgefüllte Meldeschein, der Personalausweis oder Reisepass und eine Wohnungsgeberbestätigung, die der Vermieter ausstellen muss. Manche Kommunen bieten kostenpflichtige Express-Termine an, die reguläre Anmeldung selbst verursacht aber keine Gebühr.

Bußgeld bei verspäteter Anmeldung

Wer die Zwei-Wochen-Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 54 BMG kann dafür ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In der Praxis wird eine geringfügige Verspätung selten in dieser Höhe geahndet, das gesetzliche Risiko besteht aber unabhängig davon.

Folgekosten, die nach der Anmeldung anfallen

Die Anmeldung selbst ist kostenlos, löst aber andere Verpflichtungen aus. Nach der Anmeldung einer neuen Wohnung wird in der Regel automatisch der Rundfunkbeitrag fällig. Dieser liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Wer bereits an anderer Stelle für dieselbe Wohnung oder einen Zweitwohnsitz Beitrag zahlt, sollte das beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klären, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Checkliste für den Anmeldetermin

  1. Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter rechtzeitig anfordern, sie muss beim Termin vorliegen.

  2. Ausgefüllten Meldeschein mitbringen, viele Bürgerämter stellen das Formular online zum Download bereit.

  3. Gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

  4. Termin frühzeitig innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug buchen, da Bürgerämter in Großstädten oft ausgebucht sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Einzug anzumelden?

Nach § 17 BMG zwei Wochen ab dem tatsächlichen Einzugsdatum.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die nach § 54 BMG ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro möglich ist.

Kostet die Anmeldung beim Bürgeramt etwas?

Nein, die reguläre Anmeldung ist bei den meisten Kommunen kostenlos, nur optionale Express-Termine können gebührenpflichtig sein.

Wird der Rundfunkbeitrag automatisch nach der Anmeldung fällig?

In der Regel ja. Er beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.