
Neben Miete und Kaution gehört die Anmeldung beim Bürgeramt zu den Pflichtaufgaben nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung. Anders als Möbel oder Kaution kostet sie kein Geld, kann aber bei Versäumnis teuer werden.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich jeder, der eine neue Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum, nicht mit der Unterschrift des Mietvertrags.
Die Anmeldung selbst ist bei den meisten Bürgerämtern kostenlos. Benötigt werden in der Regel der ausgefüllte Meldeschein, der Personalausweis oder Reisepass und eine Wohnungsgeberbestätigung, die der Vermieter ausstellen muss. Manche Kommunen bieten kostenpflichtige Express-Termine an, die reguläre Anmeldung selbst verursacht aber keine Gebühr.
Wer die Zwei-Wochen-Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 54 BMG kann dafür ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In der Praxis wird eine geringfügige Verspätung selten in dieser Höhe geahndet, das gesetzliche Risiko besteht aber unabhängig davon.
Die Anmeldung selbst ist kostenlos, löst aber andere Verpflichtungen aus. Nach der Anmeldung einer neuen Wohnung wird in der Regel automatisch der Rundfunkbeitrag fällig. Dieser liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Wer bereits an anderer Stelle für dieselbe Wohnung oder einen Zweitwohnsitz Beitrag zahlt, sollte das beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klären, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter rechtzeitig anfordern, sie muss beim Termin vorliegen.
Ausgefüllten Meldeschein mitbringen, viele Bürgerämter stellen das Formular online zum Download bereit.
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Termin frühzeitig innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug buchen, da Bürgerämter in Großstädten oft ausgebucht sind.
Nach § 17 BMG zwei Wochen ab dem tatsächlichen Einzugsdatum.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die nach § 54 BMG ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro möglich ist.
Nein, die reguläre Anmeldung ist bei den meisten Kommunen kostenlos, nur optionale Express-Termine können gebührenpflichtig sein.
In der Regel ja. Er beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.