Für die erste eigene Wohnung zahlt das Jobcenter unter Umständen einen Möbel-Zuschuss… (Photo by Jahanzeb Ahsan on Unsplash)

Kategorie

Wirtschaft

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Erstausstattung vom Jobcenter: Wer den Zuschuss bekommt

Wer Bürgergeld bezieht und in die erste eigene Wohnung zieht, muss die Erstausstattung nicht komplett selbst finanzieren. Nach § 24 Abs. 3 SGB II besteht ein eigener Anspruch auf einen Zuschuss für Möbel und Haushaltsgeräte, unabhängig vom regulären Bürgergeld-Regelsatz.

Der gesetzliche Anspruch

§ 24 Abs. 3 SGB II regelt Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten als eigenständigen Bedarf, der nicht durch den monatlichen Regelsatz abgedeckt ist. Der Anspruch setzt keine bestimmte Bezugsdauer von Bürgergeld voraus, sondern einen konkreten Erstbedarf: Das schließt den ersten Auszug aus dem Elternhaus ausdrücklich ein, genauso wie eine neue Wohnung nach Trennung, Wohnungslosigkeit oder einem Wohnungsbrand.

Wie viel das Jobcenter tatsächlich zahlt

Die Höhe ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt, sondern wird von den Jobcentern kommunal pauschaliert. Für Einpersonenhaushalte bewegen sich die üblichen Pauschalen laut Verbraucherportalen meist zwischen 800 und 1.200 Euro, abhängig vom jeweiligen Jobcenter. Wird eine zu niedrige Pauschale angesetzt, die im Vergleich zu Nachbar-Jobcentern deutlich abweicht, lohnt sich laut denselben Quellen häufig ein Widerspruch, da Sozialgerichte niedrige Pauschalen in der Vergangenheit wiederholt beanstandet haben.

Zuschuss, nicht Darlehen

Anders als viele andere Jobcenter-Leistungen wird die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II als Zuschuss gewährt, nicht als Darlehen. Sie muss also nicht aus künftigen Regelsatz-Zahlungen zurückgezahlt werden, anders als etwa ein Darlehen für eine unabweisbare Notlage.

Gebrauchte Möbel sind ausdrücklich zulässig

Das Jobcenter darf die Erstausstattung nicht an den Kauf ausschließlich neuer Möbel knüpfen. Der Kauf gebrauchter Möbel gilt als zumutbar und ist bei vielen Antragstellern ohnehin üblich, was den Zuschussbetrag bei Second-Hand-Käufen effektiv weiter streckt.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf die Erstausstattung vom Jobcenter?

Wer Bürgergeld erhält und einen konkreten Erstbedarf hat, etwa beim ersten Auszug aus dem Elternhaus, nach einer Trennung oder nach Wohnungslosigkeit.

Muss die Erstausstattung zurückgezahlt werden?

Nein, sie wird nach § 24 Abs. 3 SGB II als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt.

Wie viel Geld bekommt man für die Erstausstattung?

Die Pauschalen variieren je nach Jobcenter, liegen für Einpersonenhaushalte aber meist zwischen 800 und 1.200 Euro.

Muss ich neue Möbel kaufen?

Nein, gebrauchte Möbel gelten als zumutbar, das Jobcenter darf den Zuschuss nicht an einen Neukauf knüpfen.

Wie sich die laufenden monatlichen Kosten einer ersten Wohnung insgesamt zusammensetzen, zeigt der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet. Wer stattdessen einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung benötigt, findet die Details im Artikel Wohnberechtigungsschein: Wer ihn braucht.