Mehrfamilienhaus

Kategorie

Mietwohnung

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Wohnberechtigungsschein (WBS): Wer ihn braucht

Sozialwohnungen sind oft günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt, aber nicht jeder darf sie mieten. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung sucht, braucht zuerst einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS.

Wer überhaupt berechtigt ist

Volljährige mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland können grundsätzlich einen WBS beantragen. Viele Kommunen verlangen zusätzlich eine bestimmte Mindestmeldedauer am Wohnort, oft rund zwei Jahre, bevor ein Schein ausgestellt wird. Entscheidend ist vor allem das Haushaltseinkommen der letzten zwölf Monate, das unter einer landesrechtlich festgelegten Grenze liegen muss.

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland

Jedes Bundesland legt eigene Einkommensgrenzen fest, orientiert am Wohnraumförderungsgesetz. In Berlin liegt die reguläre Grenze für einen Einpersonenhaushalt laut dem Berliner Mietratgeber derzeit bei 18.200 Euro Jahresbruttoeinkommen. Wer diese Grenze um bis zu 40 Prozent überschreitet, kann in Berlin trotzdem einen WBS mit Einkommensgrenze 140 erhalten, der für eine größere Zahl an Wohnungen mit mittleren Einkommensgrenzen gilt statt der regulären WBS-100-Wohnungen.

Wo und wie der Antrag läuft

Der WBS wird beim Wohnungsamt der Gemeinde beantragt, in der die Sozialwohnung gesucht wird, nicht notwendigerweise am aktuellen Wohnort. In vielen größeren Städten ist eine Online-Beantragung möglich. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen üblicherweise Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate und ein gültiger Ausweis.

Was der Schein nicht garantiert

Ein WBS berechtigt lediglich dazu, sich auf eine geförderte Wohnung zu bewerben, er garantiert keine konkrete Wohnung und keinen Vorrang gegenüber anderen WBS-Inhabern. Die eigentliche Vergabe entscheidet weiterhin der jeweilige Vermieter, meist eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft.

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht einen Wohnberechtigungsschein?

Wer sich auf eine öffentlich geförderte Sozialwohnung bewerben will. Für Wohnungen auf dem freien Markt ist kein WBS nötig.

Wie hoch darf mein Einkommen für einen WBS sein?

Die Grenze ist je Bundesland unterschiedlich. In Berlin liegt sie für einen Einpersonenhaushalt derzeit bei 18.200 Euro Jahresbruttoeinkommen für die reguläre WBS-100-Stufe.

Garantiert der WBS eine Wohnung?

Nein, er berechtigt nur zur Bewerbung. Die Vergabe entscheidet der jeweilige Vermieter der Sozialwohnung.

Wo beantrage ich den WBS?

Beim Wohnungsamt der Gemeinde, in der die Sozialwohnung liegen soll, häufig auch online möglich.

Welche Behördengänge nach der Zusage für die neue Wohnung noch anstehen, insbesondere die Anmeldung beim Bürgeramt, erklärt der Artikel Anmeldung nach dem Einzug. Wer stattdessen Bürgergeld bezieht, findet Details zum Möbel-Zuschuss im Artikel Erstausstattung vom Jobcenter.