
Sozialwohnungen sind oft günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt, aber nicht jeder darf sie mieten. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung sucht, braucht zuerst einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS.
Volljährige mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland können grundsätzlich einen WBS beantragen. Viele Kommunen verlangen zusätzlich eine bestimmte Mindestmeldedauer am Wohnort, oft rund zwei Jahre, bevor ein Schein ausgestellt wird. Entscheidend ist vor allem das Haushaltseinkommen der letzten zwölf Monate, das unter einer landesrechtlich festgelegten Grenze liegen muss.
Jedes Bundesland legt eigene Einkommensgrenzen fest, orientiert am Wohnraumförderungsgesetz. In Berlin liegt die reguläre Grenze für einen Einpersonenhaushalt laut dem Berliner Mietratgeber derzeit bei 18.200 Euro Jahresbruttoeinkommen. Wer diese Grenze um bis zu 40 Prozent überschreitet, kann in Berlin trotzdem einen WBS mit Einkommensgrenze 140 erhalten, der für eine größere Zahl an Wohnungen mit mittleren Einkommensgrenzen gilt statt der regulären WBS-100-Wohnungen.
Der WBS wird beim Wohnungsamt der Gemeinde beantragt, in der die Sozialwohnung gesucht wird, nicht notwendigerweise am aktuellen Wohnort. In vielen größeren Städten ist eine Online-Beantragung möglich. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen üblicherweise Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate und ein gültiger Ausweis.

Am Beispiel Berlin zeigt das Service-Portal der Stadt, was einem Antrag üblicherweise beiliegen muss. Andere Kommunen verlangen ähnliche Nachweise, nutzen aber eigene Formulare.
Antrag und Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt, unterschrieben von allen Volljährigen.
Einkommensbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber ausfüllt und unterschreibt.
Ausweiskopien aller Personen im Antrag, bei Staatsangehörigen außerhalb der EU zusätzlich der Aufenthaltstitel.
Nachweise zur Haushaltssituation, etwa Geburtsurkunden der Kinder, Mutterpass ab der 14. Schwangerschaftswoche, Schwerbehindertenausweis oder Semesterbescheinigung.
In Berlin ist der Antrag gebührenfrei, und der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig. Dauert Ihre Suche länger, planen Sie die Verlängerung deshalb rechtzeitig ein. Wie der Online-Antrag Schritt für Schritt abläuft, beschreibt unser Leitfaden WBS für Berliner Wohnungen online beantragen. Wer erst nach Berlin zieht, kann den Antrag an ein Bürger- oder Wohnungsamt seiner Wahl schicken. Nach dem Umzug gehört dann die Anmeldung zu den ersten Pflichten, den Termin können Sie beim Bürgeramt online buchen.
Ein WBS berechtigt lediglich dazu, sich auf eine geförderte Wohnung zu bewerben, er garantiert keine konkrete Wohnung und keinen Vorrang gegenüber anderen WBS-Inhabern. Die eigentliche Vergabe entscheidet weiterhin der jeweilige Vermieter, meist eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft.
Der Schein allein bringt noch keine Wohnung. Nutzen Sie deshalb mehrere Wege parallel:
Angebote der städtischen Wohnungsunternehmen prüfen. In deren Inseraten steht, ob ein WBS nötig ist und welche Einkommensstufe gilt.
Sich benachrichtigen lassen. Über den Waitly-Newsletter für WBS-Wohnungen in Berlin erfahren Sie, wenn neue geförderte Wohnungen oder Interessentenlisten öffnen.
Genossenschaften einbeziehen. Wie deren Wartelisten funktionieren und warum sich eine frühe Mitgliedschaft lohnen kann, erklärt der Artikel Warteliste für eine Genossenschaftswohnung.
Unterlagen griffbereit halten. Laden Sie WBS, Einkommensnachweise und Ausweis vorab in Ihr Waitly-Profil hoch. Eine Wohnung, die nur an WBS-Inhaber vergeben wird, kann ohne gültigen und passenden Schein nicht an Sie gehen.
Einen Überblick über Zugang und Bestände in der Hauptstadt gibt unser Leitfaden zum sozialen Wohnungsbau in Berlin.
Wer sich auf eine öffentlich geförderte Sozialwohnung bewerben will. Für Wohnungen auf dem freien Markt ist kein WBS nötig.
Die Grenze ist je Bundesland unterschiedlich. In Berlin liegt sie für einen Einpersonenhaushalt derzeit bei 18.200 Euro Jahresbruttoeinkommen für die reguläre WBS-100-Stufe.
Nein, er berechtigt nur zur Bewerbung. Die Vergabe entscheidet der jeweilige Vermieter der Sozialwohnung.
Beim Wohnungsamt der Gemeinde, in der die Sozialwohnung liegen soll, häufig auch online möglich.
Welche Behördengänge nach der Zusage für die neue Wohnung noch anstehen, insbesondere die Anmeldung beim Bürgeramt, erklärt der Artikel Anmeldung nach dem Einzug. Wer stattdessen Bürgergeld bezieht, findet Details zum Möbel-Zuschuss im Artikel Erstausstattung vom Jobcenter.