
Die klassische Barkaution bindet beim Einzug schnell mehrere tausend Euro, die erst Monate nach dem Auszug wieder verfügbar sind. Eine Mietkautionsbürgschaft, oft auch Mietkautionsversicherung genannt, ersetzt diese Einmalzahlung durch eine laufende jährliche Gebühr. Der Vermieter erhält dabei dieselbe finanzielle Sicherheit wie bei einer Barkaution, nur eben über eine Bürgschaftserklärung der Versicherung statt über ein Sparkonto.
Statt die Kaution selbst beim Vermieter oder auf einem gemeinsamen Kautionskonto zu hinterlegen, schließt der Mieter einen Vertrag mit einem spezialisierten Bürgschaftsanbieter ab. Dieser stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde in Höhe der vereinbarten Kautionssumme aus, die im Streitfall wie eine echte Kaution in Anspruch genommen werden kann. Der Anbieter zahlt dann an den Vermieter aus und fordert den Betrag anschließend vom Mieter zurück. Für den Mieter bedeutet das: kein gebundenes Kapital beim Einzug, dafür eine laufende Gebühr über die gesamte Mietdauer.
Die jährlichen Gebühren liegen je nach Anbieter meist zwischen 4,5 und 5,25 Prozent der vereinbarten Kautionssumme. Bei einer Kaution von 1.200 Euro, wie sie für eine kleinere Wohnung mit rund 400 Euro Kaltmiete typisch ist, bedeutet das jährliche Kosten von grob 54 bis 63 Euro. Einige Anbieter verlangen zusätzlich einen Mindestbeitrag von 25 bis 50 Euro pro Jahr, auch wenn die errechnete Prozentgebühr darunter läge. Wichtig für die Kalkulation: Diese Zahlungen werden nicht zurückerstattet, selbst wenn der Vermieter die Bürgschaft am Ende nie in Anspruch nimmt. Wer lange in derselben Wohnung bleibt, zahlt über die Jahre insgesamt oft mehr, als eine einmalige Barkaution gekostet hätte, gewinnt dafür aber sofortige Liquidität beim Einzug.
Eine Bürgschaft ist keine gesetzlich erzwingbare Alternative. Vermieter sind nicht verpflichtet, eine andere Sicherheit als die Barkaution zu akzeptieren, auch wenn diese Praxis verbreitet ist. Wer eine Bürgschaft nutzen möchte, klärt das am besten schon bei der Wohnungsbewerbung, nicht erst nach Vertragsunterschrift, damit keine Verzögerung beim Einzug entsteht. Manche Vermieter und Hausverwaltungen lehnen Bürgschaften grundsätzlich ab, weil die Abwicklung im Schadensfall über den Versicherer zusätzliche Schritte erfordert.
Der klare Vorteil liegt in der Liquidität: Statt bis zu drei Kaltmieten auf einmal aufzubringen, zahlt der Mieter eine kleine laufende Prämie und kann das freigewordene Kapital anderweitig nutzen, etwa für Umzugskosten oder Möbel. Der Nachteil ist der finanzielle Gesamtaufwand über die Jahre, der eine Barkaution bei langer Mietdauer meist übersteigt, sowie die fehlende gesetzliche Höchstgrenze für die jährliche Gebühr, anders als bei der Barkaution, die nach § 551 BGB auf das Dreifache der Nettokaltmiete gedeckelt ist. Wer die Bürgschaft während der Mietzeit kündigt, muss in der Regel für Ersatz sorgen, sonst kann der Vermieter die Kündigung des Mietvertrags androhen, da die vereinbarte Sicherheit sonst entfällt. Auch die Stiftung Warentest weist auf diese laufenden Kosten hin und rät je nach Wohndauer zu einem genauen Vergleich mit der klassischen Barkaution.
Vor Vertragsschluss lohnt sich ein Vergleich der jährlichen Gebühr, eines eventuellen Mindestbeitrags und der Kündigungsfristen des Bürgschaftsvertrags. Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob der gewünschte Vermieter die Bürgschaft überhaupt akzeptiert, bevor eine Jahresprämie gezahlt wird. Seriöse Anbieter stellen die Bürgschaftsurkunde erst nach vollständiger Zahlung der ersten Jahresprämie aus, sodass zwischen Vertragsschluss und Einzug ausreichend Vorlauf eingeplant werden sollte.
Eine Mietkautionsbürgschaft verschafft beim Einzug finanziellen Spielraum, kostet über die Mietdauer aber laufend Geld, meist 4,5 bis 5,25 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Sie lohnt sich vor allem, wenn die Liquidität beim Einzug wichtiger ist als die Gesamtkosten über mehrere Mietjahre, und setzt in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters voraus.
Meist 4,5 bis 5,25 Prozent der vereinbarten Kautionssumme, oft mit einem Mindestbeitrag von 25 bis 50 Euro pro Jahr.
Nein. Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, andere Sicherheiten als die Barkaution zu akzeptieren.
Nein, die jährlichen Prämien werden nicht erstattet, unabhängig davon, ob der Vermieter die Bürgschaft am Ende in Anspruch nimmt.
Bei kurzer Mietdauer meist ja, weil kein Kapital gebunden wird. Bei langer Mietdauer übersteigen die addierten Jahresgebühren oft die einmalige Kautionssumme.
Die zugrunde liegende Bürgschaftssumme orientiert sich an der gesetzlichen Kautionsgrenze von höchstens drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB, die jährliche Gebühr selbst ist aber nicht gesetzlich gedeckelt.
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