
Wohnungsbaugenossenschaften gehören zu den günstigsten Möglichkeiten, in Berlin zu mieten. Eine Genossenschaftswohnung bekommen Sie aber nur als Mitglied. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Mitgliedschaft funktioniert, warum sie sich lohnt und welche realen Alternativen Sie haben, wenn eine Genossenschaft gerade keine neuen Mitglieder aufnimmt.
Bei den meisten Genossenschaften läuft es ähnlich ab:
Prüfen Sie die Aufnahmeregeln jeder Genossenschaft. Manche nehmen frei neue Mitglieder auf, andere nur in Verbindung mit einer Wohnung. Die VORWÄRTS eG etwa erklärt in ihren Fragen und Antworten, dass man derzeit nur mit der Anmietung einer Wohnung Mitglied werden kann.
Reichen Sie eine Beitrittserklärung ein. Nach § 15 Genossenschaftsgesetz wird die Mitgliedschaft durch eine unbedingte Beitrittserklärung in Textform und die Zulassung durch die Genossenschaft erworben. Vorher erhalten Sie eine Abschrift der Satzung.
Zahlen Sie Ihre Geschäftsanteile. Mitglieder erwerben Genossenschaftsanteile, viele Genossenschaften verlangen zusätzlich ein Eintrittsgeld. Bei der VORWÄRTS kostet ein Anteil 130 €, je nach Wohnung sind mehrere erforderlich.
Setzen Sie sich auf die Liste für eine Wohnung. Als Mitglied bewerben Sie sich auf Wohnungen oder kommen auf die eigene Warteliste der Genossenschaft. Unser Ratgeber zur Interessentenliste für eine Wohnung erklärt, wie solche Listen funktionieren.
Unsere Guides zu den nötigen Bewerbungsunterlagen und zur Anspruchsberechtigung gehen mehr ins Detail.
Niedrigere Mieten. Laut BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lag die durchschnittliche Bestandsmiete bei Berliner Genossenschaften Mitte 2025 bei 6,29 € nettokalt pro m² und damit 18,4 % unter dem Berliner Mietspiegel. Bei Neuvermietungen verlangten Genossenschaften im Schnitt 7,95 € pro m², während die Angebotsmieten auf Wohnungsportalen bei 18,76 € lagen.
Ihr Geld kommt zurück. Ihre Anteile sind keine Gebühr. Nach dem Ende der Mitgliedschaft wird Ihr Geschäftsguthaben in der Regel binnen sechs Monaten auf Grundlage der Bilanz ausgezahlt, so § 73 Genossenschaftsgesetz.
Sie reden mit. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Größe seiner Wohnung, nach § 43 Genossenschaftsgesetz.
Die Auswahl läuft anders. Genossenschaften vergeben Wohnungen an ihre Mitglieder. Unser Artikel Genossenschaftswohnung statt SCHUFA-Check erklärt, wie die Auswahl wirklich läuft.

Nicht jede Berliner Genossenschaft nimmt aktuell neue Mitglieder auf. Bei der VORWÄRTS eG ist die bloße Aufnahme als Mitglied derzeit nicht möglich, nur in Verbindung mit der Anmietung einer Wohnung. Das ist keine Ausnahme: Laut Tagesspiegel ist die Aufnahmepraxis unter den Berliner Genossenschaften stark uneinheitlich, wie unser Warteliste-Guide im Detail erklärt. Wer eine Absage oder gar keine Antwort bekommt, hat trotzdem mehrere reale Alternativen.
Da Berlin laut Tagesspiegel rund 100 Genossenschaften hat, ist eine geschlossene Liste kein Grund, die Suche aufzugeben. Ein systematisches Anschreiben mehrerer Genossenschaften erhöht die Chancen deutlich gegenüber der Anfrage bei nur einer.
Neben den großen, bekannten Genossenschaften gibt es in Berlin zahlreiche kleinere, die weniger im Fokus stehen und dadurch mitunter kürzere Wartezeiten haben. Diese finden sich seltener in allgemeinen Ratgebern, sind aber genauso real eingetragene Genossenschaften im Sinne des Genossenschaftsgesetzes.

Bei der GWG „Berliner Bär“ eG in Köpenick etwa läuft der erste Schritt über einen persönlichen Termin bei der Mitgliederabteilung, nicht über ein reines Online-Formular. Ein direkter, persönlicher Kontakt kann aktuellere Informationen liefern als eine veraltete Webseite.
Während Sie auf eine Rückmeldung von Genossenschaften warten, muss die Wohnungssuche nicht pausieren. Eine parallele Suche am freien Markt über die Wohnungssuche bei Waitly überbrückt die oft lange Wartezeit bis zu einer möglichen Genossenschaftswohnung.
Prüfen Sie die Aufnahmeregeln der Genossenschaft, reichen Sie eine Beitrittserklärung ein und zahlen Sie die erforderlichen Geschäftsanteile und gegebenenfalls ein Eintrittsgeld. Manche Genossenschaften nehmen neue Mitglieder nur in Verbindung mit einer Wohnung auf.
Das hängt von der Genossenschaft und der Wohnung ab. Sie zahlen Geschäftsanteile, die Sie beim Austritt zurückbekommen, und oft ein Eintrittsgeld. Bei der VORWÄRTS eG kostet ein Anteil zum Beispiel 130 €, mehrere sind erforderlich.
Kontaktieren Sie weitere der rund 100 Berliner Genossenschaften parallel, da sich die Aufnahmepraxis stark unterscheidet.
Ja. Kleinere Genossenschaften stehen seltener im Fokus und haben teils kürzere Wartezeiten, sind aber genauso reguläre eingetragene Genossenschaften.
Bei manchen Genossenschaften ja. Die GWG „Berliner Bär“ eG etwa setzt auf einen persönlichen Termin bei der Mitgliederabteilung als ersten Schritt.
Nein. Eine parallele Suche am freien Mietmarkt überbrückt sinnvoll die oft lange Wartezeit.