
Der Bewerbungsprozess bei einer Wohnungsgenossenschaft unterscheidet sich vom klassischen Mieten. Es geht zunächst nicht um eine konkrete Wohnung, sondern um die Mitgliedschaft in der Genossenschaft selbst.
Bevor Sie Unterlagen einreichen, lohnt sich ein direkter Kontakt zur Genossenschaft. Nicht jede nimmt aktuell neue Mitglieder auf. Die Wohnungsbaugenossenschaft VORWÄRTS eG in Berlin etwa erklärt auf ihrer eigenen Seite offen, dass eine reine Aufnahme als Mitglied ohne gleichzeitige Wohnungsvermietung nicht möglich ist und aktuell keine Neumitglieder aufgenommen werden. Andere Genossenschaften, wie die GWG "Berliner Bär" eG in Köpenick, bitten Interessierte, sich zunächst über die Aufnahmebedingungen zu informieren und dann einen Termin bei der Mitgliederabteilung zu vereinbaren.
Auch wenn jede Genossenschaft eigene Vorgaben hat, wiederholen sich bestimmte Unterlagen in der Praxis:
Personalausweis oder Reisepass
Einkommensnachweise der letzten Monate
SCHUFA-Bonitätsauskunft
Ausgefüllter Mitgliedsantrag der jeweiligen Genossenschaft
Bei manchen Genossenschaften eine Selbstauskunft, ähnlich wie bei privaten Vermietern
Der eigentliche Antrag richtet sich nach der Satzung der Genossenschaft. Bei der VORWÄRTS eG etwa ist die Zahl der benötigten Geschäftsanteile an die gewünschte Wohnungsgröße gekoppelt, mit gestaffelten Anteilen von sechs Anteilen unter 40 Quadratmetern bis elf Anteilen über 90 Quadratmetern, jeweils zu 130 Euro pro Anteil, zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr.
Wird der Antrag angenommen, zahlen Sie die Geschäftsanteile gemäß der Satzung. Erst danach sind Sie offiziell Mitglied und können auf eine Warteliste für eine konkrete Wohnung gesetzt werden. Nur ein Bewohner pro Wohneinheit muss dabei laut den Angaben der GWG "Berliner Bär" eG offiziell als Mitglied eingetragen sein.
Wegen der hohen Nachfrage erhalten neue Mitglieder in der Regel zunächst einen Platz auf einer internen Warteliste, bevor ein konkretes Wohnungsangebot kommt. Wie lange das dauert, hängt stark von der einzelnen Genossenschaft ab.
Meist Personalausweis, Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft und den ausgefüllten Mitgliedsantrag der jeweiligen Genossenschaft.
Nein. Nach der Aufnahme als Mitglied kommen Sie in der Regel zunächst auf eine interne Warteliste, bis eine passende Wohnung frei wird.
Bei manchen Genossenschaften nein. Die VORWÄRTS eG in Berlin etwa erklärt ausdrücklich, dass eine reine Mitgliedschaft ohne gleichzeitige Anmietung nicht möglich ist.
Das ist von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich. Bei der VORWÄRTS eG liegt sie beispielsweise bei 75 Euro einmalig, zusätzlich zu den Geschäftsanteilen.
Nein. Bei der GWG "Berliner Bär" eG muss beispielsweise nur ein Bewohner pro Wohneinheit offiziell als Mitglied eingetragen sein.