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Viele ehemalige Mieter rechnen die übliche Kautionsfrist ab dem Datum, an dem sie gekündigt haben, oder ab dem Ende des Mietvertrags im Kalender. Maßgeblich ist aber ein anderer, oft übersehener Zeitpunkt.
Die Prüf- und Überlegungsfrist, die einem Vermieter für die Kautionsabrechnung zusteht, beginnt nicht mit dem Ende des Mietvertrags laut Kündigungsschreiben, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgabe der Wohnung, also in der Regel mit der vollständigen Rückgabe aller Schlüssel und der Übergabe an den Vermieter. Endet der Mietvertrag formal zum Monatsende, die Wohnung wird aber erst einige Tage später übergeben, läuft die Frist erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Diese Unterscheidung ist keine Formalität. Wer die Wohnung erst verzögert zurückgibt, etwa weil noch Möbel abgeholt werden oder ein Untermieter länger bleibt, verschiebt damit auch den Beginn der Prüffrist zulasten des eigenen Anspruchs auf eine schnelle Rückzahlung. Wer dagegen die Wohnung frühzeitig zurückgibt, kann entsprechend früher mit der Abrechnung rechnen.
Innerhalb der Rechtsprechung hat sich für die reine Prüfung von Schäden eine Frist von etwa zwei bis drei Monaten ab Rückgabe als angemessen etabliert. Ist zusätzlich eine Nebenkostenabrechnung abzuwarten, verlängert sich der praktisch akzeptierte Zeitraum auf bis zu sechs Monate, da der Vermieter die Nebenkosten ohnehin erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abrechnen kann.
Wird die Wohnung nicht vollständig zurückgegeben, etwa weil noch persönliche Gegenstände darin verbleiben oder nicht alle Schlüssel übergeben wurden, beginnt die Frist unter Umständen noch gar nicht zu laufen. Für Mieter bedeutet das: Eine vollständige, dokumentierte Übergabe mit allen Schlüsseln zu einem eindeutigen Zeitpunkt ist die Voraussetzung dafür, dass die Frist überhaupt in Gang gesetzt wird.
Am sinnvollsten ist es, den genauen Zeitpunkt der vollständigen Übergabe schriftlich festzuhalten, im Idealfall im Übergabeprotokoll selbst, mit Datum und Bestätigung, dass alle Schlüssel übergeben wurden. Das schafft später Klarheit darüber, ab wann die Prüffrist tatsächlich zu laufen begonnen hat.
Nicht das Vertragsende, sondern die tatsächliche, vollständige Rückgabe der Wohnung mit allen Schlüsseln setzt die Prüffrist für die Kaution in Gang. Wer diesen Zeitpunkt dokumentiert, hat später eine klare Grundlage, um eine verspätete Rückzahlung einzufordern.
Nein. Maßgeblich ist die tatsächliche, vollständige Rückgabe der Wohnung, nicht das im Kündigungsschreiben genannte Datum.
Dann beginnt die Prüffrist erst mit der tatsächlichen Übergabe, nicht mit dem formalen Vertragsende.
Für reine Schadensprüfung etwa zwei bis drei Monate, mit ausstehender Nebenkostenabrechnung bis zu sechs Monate.
Die Frist kann dann noch gar nicht zu laufen beginnen. Eine vollständige, dokumentierte Übergabe ist die Voraussetzung.
Wer nach dem Auszug direkt weitersucht, findet aktuelle Angebote über die Waitly Suche. Wie lange der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung warten darf, bevor die Kaution fällig wird, erklärt Einbehalt Kaution: Nebenkostenabrechnung Dauer. Zu den Fristen für die Kautionsrückforderung selbst siehe Verjährung der Kautionsrückforderung. Wenn der Vermieter trotz Übergabeprotokoll einbehält, gilt eine Besonderheit, siehe Kaution trotz Übergabeprotokoll einbehalten: Was gilt?