Die 22-Uhr-Regel setzt sich aus Landesimmissionsschutzgesetz, § 906 BGB und der Hausordnung… (Photo by Ruth D on Unsplash)

Kategorie

Immobilienmarkt

Artikel von

Waitly

March 16, 2026

Ruhezeiten in der Mietwohnung: Was das Gesetz wirklich zur Nachtruhe sagt

Die 22-Uhr-Regel ist keine feste Lärmgrenze aus einem einzelnen Paragrafen, sondern setzt sich aus mehreren Rechtsquellen zusammen: dem zivilrechtlichen Nachbarrecht in § 906 BGB, den Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer und der Hausordnung als Teil des Mietvertrags. Wer weiß, welche Regel wofür gilt, kann Lärmstreit im Haus sachlich statt emotional führen.

Wo die 22-Uhr-Regel tatsächlich steht

Es gibt in Deutschland kein Bundesgesetz, das für Wohnungen wörtlich "ab 22 Uhr ist Ruhe" vorschreibt. Stattdessen ergibt sich die Nachtruhe aus dem Ordnungsrecht der Länder. In Berlin etwa regelt § 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes, dass in der Zeit von 22 bis 6 Uhr Geräusche vermieden werden müssen, die andere in ihrer Nachtruhe erheblich stören. Andere Bundesländer haben eigene, ähnlich formulierte Immissionsschutzgesetze oder kommunale Lärmschutzverordnungen. Diese Vorschriften sind öffentlich-rechtlicher Natur: Ein Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen, unabhängig davon, ob der Vermieter oder andere Mieter überhaupt eine Beschwerde einreichen.

Parallel dazu greift das zivilrechtliche Nachbarrecht. § 906 BGB erlaubt Nachbarn, unwesentliche Beeinträchtigungen durch Geräusche hinzunehmen, gibt ihnen aber das Recht, sich gegen wesentliche, ortsunübliche Störungen zu wehren. Diese Norm gilt zwischen Grundstücken beziehungsweise Wohnungen und ist die zivilrechtliche Grundlage, auf die sich Mieter stützen, wenn sie den Vermieter wegen Lärms aus der Nachbarwohnung in die Pflicht nehmen wollen.

Warum die TA Lärm hier meist nicht weiterhilft

In vielen Ratgebern taucht im Zusammenhang mit Wohnlärm die TA Lärm auf, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sie enthält feste Dezibel-Grenzwerte, ist aber ausdrücklich für Geräusche aus gewerblichen und industriellen Anlagen gedacht. Für Lärm, der innerhalb von Wohngebäuden zwischen Mietparteien entsteht, gilt sie nicht. Es existieren für gewöhnlichen Wohnlärm wie Musik, Kindergeschrei, Trittschall oder Partys keine amtlichen Dezibel-Grenzwerte, an denen sich Gerichte schematisch orientieren. Streitigkeiten werden deshalb im Einzelfall entschieden, wobei Gerichte prüfen, wie laut, wie häufig, wie lange und zu welcher Uhrzeit der Lärm auftrat.

Was während der Nachtruhe erlaubt bleibt

Zimmerlautstärke ist während der Nachtruhe die praktische Faustregel: Geräusche sollten außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr deutlich wahrnehmbar sein. Nicht jedes Geräusch nach 22 Uhr ist jedoch verboten. Alltägliche Wohngeräusche wie Duschen, Toilettenspülung, ein spät heimkehrendes Kind oder ein einmaliger Umzugskarton, der zu Boden fällt, gelten als sozialadäquat und müssen von Nachbarn hingenommen werden, weil sie zum normalen Wohnen gehören. Anders sieht es bei wiederholtem, vermeidbarem Lärm aus, etwa lauter Musik, Partys mit vielen Gästen oder Bohren und Hämmern nach 22 Uhr.

Was in der Hausordnung stehen darf

Die Hausordnung, sofern sie wirksam zum Bestandteil des Mietvertrags gemacht wurde, kann die gesetzliche Nachtruhe konkretisieren, etwa durch eine zusätzliche Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr. Eine solche Mittagsruhe existiert bundesweit nicht als gesetzliche Pflicht, wird aber in vielen Hausordnungen freiwillig festgelegt und ist dann vertraglich bindend. Die Hausordnung darf die gesetzlichen Mindestzeiten der Nachtruhe jedoch nicht unterschreiten und den Mieter nicht unangemessen benachteiligen, etwa durch ein pauschales Musikverbot rund um die Uhr.

Was Sie bei Lärm aus der Nachbarwohnung tun können

Der erste Schritt ist in der Regel das direkte Gespräch mit der lärmenden Partei, da viele Konflikte auf Unwissenheit statt auf Absicht beruhen. Hilft das nicht, kann der Vermieter eingeschaltet werden: Er ist über den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu ermöglichen, wozu auch der Schutz vor unzumutbarem Lärm durch andere Mietparteien im selben Haus gehört. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Geräuschs hilft, eine wiederholte, erhebliche Störung nachzuweisen, falls es später um eine Mietminderung oder eine Abmahnung des lärmenden Nachbarn durch den Vermieter geht. Bei anhaltenden, dokumentierten Verstößen gegen die Nachtruhe kann zusätzlich das Ordnungsamt eingeschaltet werden, das auf Grundlage des jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzes tätig wird. Wiederholter, gut dokumentierter Lärm kann für den Vermieter im Extremfall sogar ein zulässiger Kündigungsgrund gegen den lärmenden Mieter selbst sein.

Fazit

Die 22-Uhr-Regel ist ein Sammelbegriff für mehrere Rechtsquellen: das Landesimmissionsschutzgesetz für den öffentlich-rechtlichen Rahmen, § 906 BGB für das zivilrechtliche Nachbarverhältnis und die Hausordnung für die vertragliche Konkretisierung im jeweiligen Haus. Wer diese drei Ebenen kennt, kann Lärmkonflikte gezielter angehen, statt sich auf eine vermeintlich feste Dezibel-Grenze zu berufen, die es für Wohnlärm so gar nicht gibt. Zwei verwandte Sonderfälle des Kündigungsschutzes, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt, und die aktuellen Regeln zur Mietpreisbremse in Berlin behandeln zwei weitere Beiträge dieser Reihe. Wer sich bei einem Lärmstreit rechtlich beraten lassen möchte, findet über den Beitrag zum Mieterverein finden und beitreten den passenden Ansprechpartner. Wer noch auf Wohnungssuche ist, kann mit Waitly gezielt nach ruhig gelegenen Wohnungen Ausschau halten und sich frühzeitig auf passende Angebote setzen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die 22-Uhr-Regel genau?

Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem die Landesimmissionsschutzgesetze und viele Hausordnungen eine besondere Nachtruhe vorschreiben, meist von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit müssen Bewohner vermeidbaren, erheblich störenden Lärm unterlassen, dürfen aber weiterhin normale Wohngeräusche verursachen.

Gilt die TA Lärm auch für laute Nachbarn in der Wohnung?

Nein. Die TA Lärm regelt Geräusche aus gewerblichen und industriellen Anlagen und findet auf Lärm zwischen Mietparteien im selben Wohnhaus keine Anwendung. Für Wohnlärm gibt es keine vergleichbaren amtlichen Dezibel-Grenzwerte.

Darf ich nach 22 Uhr noch duschen oder die Waschmaschine laufen lassen?

Ja, sozialadäquate Alltagsgeräusche wie Duschen sind auch nachts erlaubt. Bei der Waschmaschine empfiehlt sich Zurückhaltung, weil ältere oder besonders laute Geräte als vermeidbare Störung gewertet werden können, wenn ein Nachbar sich beschwert.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter bei Lärmbeschwerden nicht reagiert?

Reagiert der Vermieter trotz dokumentierter, wiederholter Störungen nicht, kommt eine Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache in Betracht. Zusätzlich kann bei anhaltenden Verstößen gegen die gesetzliche Nachtruhe das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet werden.