
Eine Genossenschaftswohnung ist keine Mietwohnung im klassischen Sinn. Sie wird nicht einfach gemietet, sondern über eine Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft genutzt. Dieser Leitfaden erklärt, was das rechtlich bedeutet, was es kostet und welche Schritte tatsächlich zu einer Wohnung führen.
Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes ist eine eingetragene Genossenschaft eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist dieser Förderzweck das Bereitstellen von Wohnraum an die eigenen Mitglieder, nicht die Gewinnmaximierung gegenüber fremden Mietern.
Deutschlandweit gibt es laut dem GdW Bundesverband rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit etwa 2,2 Millionen Wohnungen, in denen rund 5 Millionen Menschen leben. Das genossenschaftliche Wohnen ist damit kein Nischenmodell, sondern ein etablierter dritter Weg neben Miete und Eigentum.
Um Mitglied zu werden, kaufen Sie einen oder mehrere Geschäftsanteile. Laut Verivox liegt der Preis pro Anteil meist zwischen 500 und 3.000 Euro, die genaue Zahl der benötigten Anteile richtet sich in der Regel nach der Wohnungsgröße. Die Satzung jeder Genossenschaft muss laut § 7 GenG festlegen, bis zu welcher Höhe sich ein Mitglied beteiligen kann.
Anders als eine Kaution wird dieser Betrag nicht bei Einzug einbehalten, sondern bleibt Ihr Eigentum als Geschäftsguthaben. Was beim Auszug damit passiert, regelt das Gesetz genau, siehe dazu den eigenen Abschnitt weiter unten.
Eine gesetzliche Einkommensgrenze wie beim WBS-Schein für Sozialwohnungen gibt es bei Genossenschaften nicht. Die Aufnahmekriterien legt jede Genossenschaft selbst in ihrer Satzung fest, im Rahmen des Förderzwecks aus § 1 GenG. In der Praxis prüfen die meisten Genossenschaften Einkommensnachweise und eine SCHUFA-Auskunft, ähnlich wie bei einer regulären Mietbewerbung.
Eine passende Genossenschaft finden und deren Satzung sowie aktuelle Aufnahmepraxis prüfen
Einen Mitgliedsantrag stellen und die nötigen Unterlagen einreichen
Bei Aufnahme die Geschäftsanteile bezahlen
Auf eine passende Wohnung warten, meist über eine interne Warteliste
Nicht jede Genossenschaft nimmt aktuell neue Mitglieder auf. Manche pausieren die Aufnahme zeitweise, weil sie bereits lange eigene Wartelisten haben. Es lohnt sich daher, mehrere Genossenschaften parallel zu kontaktieren statt sich auf eine einzige zu verlassen.
Vorteile sind meist niedrigere und stabilere Mieten als am freien Markt, ein Mitspracherecht in der Genossenschaft und ein langfristiges Nutzungsrecht. Nachteile sind die Kapitalbindung im Geschäftsanteil, oft lange Wartezeiten und die Tatsache, dass Sie nicht frei wählen können, welche konkrete Wohnung Sie bekommen.
Wer tiefer einsteigen will, findet Details zu einzelnen Aspekten in eigenen Beiträgen: wie die Warteliste beim Genossenschaftsbeitritt in der Praxis funktioniert, welche finanziellen Risiken und Nachteile ein Geschäftsanteil mit sich bringt, und wie sich genossenschaftliches Wohnen im Vergleich zu Miete und Eigentum verhält.
Wer nebenbei am freien Mietmarkt suchen möchte, kann parallel die Wohnungssuche bei Waitly nutzen.
Bei einer Genossenschaftswohnung sind Sie Mitglied der Genossenschaft und Miteigentümer über Ihren Geschäftsanteil. Bei einer regulären Mietwohnung besteht ein reines Mietverhältnis ohne Mitgliedschaft oder Kapitalbeteiligung.
Laut Verivox meist zwischen 500 und 3.000 Euro pro Anteil, abhängig von der Genossenschaft und der Wohnungsgröße.
Nein, anders als bei Sozialwohnungen mit WBS gibt es keine gesetzliche Einkommensgrenze. Die Aufnahmekriterien legt jede Genossenschaft selbst fest.
Laut GdW rund 2.000, mit insgesamt etwa 2,2 Millionen Wohnungen.
Nein. Manche Genossenschaften pausieren die Aufnahme, weil sie bereits eigene Wartelisten führen. Es lohnt sich, mehrere Genossenschaften direkt zu kontaktieren.