
Wer eine Wohnung sucht, hat in Deutschland im Kern drei Optionen: klassisch mieten, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden, oder kaufen. Alle drei unterscheiden sich rechtlich und finanziell deutlich.
Bei einer regulären Mietwohnung schließen Sie einen Mietvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie zahlen eine Kaution von bis zu drei Nettokaltmieten, die bei Auszug abzüglich berechtigter Ansprüche zurückgezahlt wird. Sie bauen kein Kapital auf, haben aber maximale Flexibilität und keinerlei Beteiligungspflicht.
Bei einer Genossenschaftswohnung werden Sie zunächst Mitglied der Genossenschaft, wie es § 1 des Genossenschaftsgesetzes definiert: eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder gemeinschaftlich fördert. Statt einer Kaution kaufen Sie Geschäftsanteile, laut Verivox meist zwischen 500 und 3.000 Euro pro Anteil. Dieses Geld bleibt Ihr Eigentum als Geschäftsguthaben und wird bei Austritt zurückgezahlt. Als Mitglied haben Sie zudem ein Stimmrecht in der Genossenschaft, aber keine eigene Immobilie zum Verkaufen oder Vererben.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses erwerben Sie das Eigentum selbst, meist über einen Immobilienkredit finanziert. Zusätzlich zum Kaufpreis fällt die Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Dafür gehört Ihnen die Immobilie vollständig, Sie können sie weiterverkaufen, vererben oder umbauen, tragen aber auch das volle Risiko bei Wertverlust und alle Instandhaltungskosten selbst.
Kapitaleinsatz: Miete keiner außer Kaution, Genossenschaft ein Geschäftsanteil von meist 500 bis 3.000 Euro pro Anteil, Eigentum der volle Kaufpreis plus Nebenkosten
Rückzahlung bei Auszug: Kaution vollständig, Geschäftsanteil laut Satzung meist innerhalb von sechs Monaten, Eigentum nur durch Verkauf
Mitspracherecht: bei Miete keines, bei der Genossenschaft eine Stimme laut § 43 GenG, bei Eigentum volle Entscheidungsfreiheit
Flexibilität beim Auszug: Miete am flexibelsten, Genossenschaft an Kündigungsfristen der Satzung gebunden, Eigentum am unflexibelsten wegen Verkaufsprozess
Miete passt zu kurzfristiger Planung oder begrenztem Budget. Die Genossenschaft passt zu Menschen, die stabile Mieten und Mitspracherecht wollen, ohne das volle Risiko und Kapital eines Immobilienkaufs zu tragen. Eigentum passt zu langfristiger Planung mit ausreichend Eigenkapital und dem Wunsch nach voller Kontrolle über die Immobilie.
Rechtlich ist es weder klassische Miete noch Eigentum. Sie nutzen die Wohnung als Mitglied der Genossenschaft, in die Sie über einen Geschäftsanteil investiert haben, den Sie bei Austritt zurückerhalten.
Bei Miete meist eine Kaution von bis zu drei Nettokaltmieten. Bei der Genossenschaft ein oder mehrere Geschäftsanteile, meist 500 bis 3.000 Euro pro Anteil. Beim Eigentum der volle Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten.
Nein, in der Regel nicht. Sie bleiben Mitglied mit Nutzungsrecht, die Immobilie selbst gehört der Genossenschaft als Ganzes, nicht einzelnen Mitgliedern.
Laut § 73 GenG wird das Geschäftsguthaben in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Mitgliedschaft ausgezahlt, auf Basis der letzten Bilanz.
Ja. Nach § 43 GenG hat grundsätzlich jedes Mitglied eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Anteile, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.