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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherungsleistungen mit Wohnkosten beziehen. In Berlin tragen Bund und Land das Wohngeld je zur Hälfte, beantragt wird es beim Bezirksamt Ihres Wohnorts, auch online. Ob und wie viel Sie bekommen, hängt von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ab. Bei der Wohnungssuche in Berlin hilft Waitly mit Wartelisten von Vermietern.
Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026.
Wohngeld bekommen Mieter in Berlin mit Hauptwohnsitz in der Stadt, deren Einkommen niedrig ist, aber über der Grundsicherung liegt. Berlin gehört zur Mietenstufe IV, für einen Einpersonenhaushalt werden höchstens 511 Euro Bruttokaltmiete berücksichtigt. Den Antrag stellen Sie online über das Service-Portal Berlin oder schriftlich beim Bezirk. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, meist für zwölf Monate. Für 2027 plant der Bund Kürzungen, beschlossen sind sie noch nicht.
Wohngeld als Mietzuschuss können Sie in Berlin bekommen, wenn Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben, Miete zahlen und Ihr Einkommen niedrig ist. Laut Service-Portal Berlin gilt das für Haupt- und Untermieter gleichermaßen. Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, es wird aber nur auf Antrag gezahlt.
Ausgeschlossen ist, wer Leistungen bezieht, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Dazu zählen nach § 7 WoGG unter anderem das Grundsicherungsgeld, das frühere Bürgergeld, sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Haushalte, in denen alle Mitglieder dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben.
Damit der Hauptwohnsitz feststeht, müssen Sie in Berlin gemeldet sein. Wie das geht, erklärt unsere Anleitung zur Anmeldung in Berlin.

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Wohngeld, Grundsicherungsgeld und Wohnberechtigungsschein sind drei verschiedene Dinge. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen, die ihren Lebensunterhalt sonst selbst bestreiten. Grundsicherungsgeld vom Jobcenter deckt Lebensunterhalt und Wohnkosten zusammen, deshalb schließen sich beide Leistungen aus.
Der Wohnberechtigungsschein ist dagegen kein Geld, sondern eine Berechtigung, eine geförderte Sozialwohnung zu mieten. Sie können einen WBS und Wohngeld gleichzeitig haben. Welche Wohnungen in Berlin einen WBS voraussetzen, zeigt unsere Seite zu WBS-Wohnungen in Berlin, und wie der Antrag läuft, erklärt die Anleitung zum WBS online beantragen. Hintergrund zum sozialen Wohnungsbau in Berlin finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Berlin ist für das Wohngeld der Mietenstufe IV zugeordnet, und zwar für alle Postleitzahlen der Stadt. Die Mietenstufe legt fest, bis zu welcher Höhe Ihre Miete in die Berechnung eingeht. Liegt Ihre Miete darüber, zählt nur der Höchstbetrag.
Berücksichtigt wird die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, aber ohne Heizung und Warmwasser. Die Höchstbeträge für Mietenstufe IV nach Anlage 1 WoGG:
1 Person: 511 Euro
2 Personen: 619 Euro
3 Personen: 737 Euro
4 Personen: 858 Euro
5 Personen: 982 Euro
jede weitere Person: plus 119 Euro
Zusätzlich berücksichtigt § 12 WoGG einen Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten, für eine Person 110,40 Euro, und erhöht die Höchstbeträge um eine Klimakomponente, für eine Person 19,20 Euro. Ob Ihre Miete in Berlin zu Ihrem Einkommen passt, können Sie mit unserem Ratgeber zur Kaltmiete und 30-Prozent-Regel prüfen.

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Die Höhe des Wohngeldes ergibt sich aus einer gesetzlichen Formel mit drei Faktoren: Zahl der Haushaltsmitglieder, berücksichtigte Miete und Gesamteinkommen des Haushalts. Einen festen Betrag oder eine einfache Einkommensgrenze gibt es deshalb nicht.
Eine erste Orientierung gibt der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums. Geben Sie dort Ihre Berliner Postleitzahl ein, setzt der Rechner automatisch Mietenstufe IV an. Der eigene Rechner des Landes wird laut Senatsverwaltung derzeit überarbeitet. Verbindlich entscheidet in jedem Fall erst die Wohngeldbehörde Ihres Bezirks.
Den Antrag auf Mietzuschuss stellen Sie bei der Wohngeldbehörde des Bezirks, in dem Sie wohnen. Je nach Bezirk ist das das Bürgeramt oder das Wohnungsamt. So gehen Sie vor:
Prüfen Sie mit dem Wohngeldrechner, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist.
Sammeln Sie die Nachweise aus der Liste unten als PDF oder JPG.
Stellen Sie den Antrag online über das Service-Portal Berlin. Eine einzelne Datei darf höchstens 5 MB groß sein, alle zusammen höchstens 30 MB.
Alternativ füllen Sie den Papierantrag aus, unterschreiben ihn eigenhändig und senden ihn an das Bürgeramt oder Wohnungsamt Ihres Bezirks. Papierformulare gibt es auch im Bürgeramt.
Warten Sie auf den schriftlichen Bescheid und reichen Sie nachgeforderte Unterlagen schnell ein.
Der Antrag ist gebührenfrei. Speichern Sie den generierten PDF-Antrag, damit Sie bei Rückfragen nachsehen können, was Sie angegeben haben.

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Das Service-Portal Berlin nennt für den Mietzuschuss diese Nachweise, jeweils in Kopie:
Ausweisdokumente aller Personen, die in der Wohnung leben
Nachweis über das Aufenthaltsrecht, bei EU-Bürgern genügt in der Regel der Ausweis
Mietvertrag mit allen Ergänzungen und Mieterhöhungsschreiben
Nachweis der Mietzahlungen der letzten drei Monate, etwa Kontoauszüge
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, etwa Gehaltsbescheinigungen oder Rentenbescheide
Bescheide über andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsvorschuss
Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Grundrentenzeiten, falls zutreffend
Je nach Situation kann die Behörde weitere Nachweise verlangen. Vollständige Unterlagen sind der einfachste Weg, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Eine feste Bearbeitungsfrist nennt das Land Berlin nicht. Entscheidend ist, dass das Wohngeld nach § 25 WoGG ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingeht. Ein früher Antrag verschenkt also kein Geld, auch wenn der Bescheid länger dauert.
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, bei gleichbleibenden Verhältnissen für bis zu 24 Monate. Danach brauchen Sie einen Weiterleistungsantrag. Wurde Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld abgelehnt, sollten Sie Wohngeld bis zum Ende des Folgemonats beantragen. Dann beginnt das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, für den die Grundsicherung abgelehnt wurde.

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Das Wohngeld wird gesetzlich alle zwei Jahre an Mieten und Preise angepasst, zuletzt am 1. Januar 2025. Für 2026 gab es keine neue Erhöhung, es gelten also die Werte von 2025. Die nächste Anpassung wäre zum 1. Januar 2027 fällig.
Der Gesetzentwurf des Bauministeriums sieht stattdessen vor, die Anpassung auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Wohngeldformel zu ändern. Laut Entwurf soll bereits bewilligtes Wohngeld bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert bleiben. Stand 13. Oktober 2026 ist die Novelle im parlamentarischen Verfahren und noch nicht beschlossen.
Können Studierende in Berlin Wohngeld bekommen?
Ja, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, etwa weil sie die Altersgrenze überschritten haben. Wird BAföG nur als Darlehen gezahlt, besteht laut Service-Portal Berlin kein Ausschluss.
Bekomme ich Wohngeld für ein WG-Zimmer?
Ja, auch Untermieter in einer WG können Wohngeld beantragen. Maßgeblich sind dann Ihre eigene Miete und Ihr eigenes Einkommen, solange Sie mit den Mitbewohnern keinen gemeinsamen Haushalt führen.
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein, Wohngeld ist ein Zuschuss. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Sie Änderungen wie ein deutlich höheres Einkommen nicht gemeldet haben oder falsche Angaben gemacht haben.
Wohngeld entlastet bei der Miete, löst aber nicht das Problem, überhaupt eine Wohnung zu finden. Tipps für die Suche bietet unser Überblick zu günstigen Mietwohnungen in Berlin. Bei Waitly können Sie sich zusätzlich auf Wartelisten und Interessentenlisten von Berliner Vermietern eintragen. Eine Eintragung erhöht Ihre Möglichkeiten, garantiert aber keine Wohnung.