
Die größte Einzelposten des Startkapitals für die erste Wohnung ist meist die Kaution, bis zu drei Nettokaltmieten auf einen Schlag. Wer dieses Geld nicht auf einmal aufbringen will oder kann, hat neben der Ratenzahlung nach § 551 BGB noch eine zweite Option: eine Kautionsbürgschaft.
Statt die volle Summe bar zu hinterlegen, stellt eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaftsurkunde aus, die dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird. Der Vermieter erhält damit dieselbe Absicherung wie bei einer Barkaution, der Mieter muss aber keine hohe Einmalzahlung aufbringen, sondern zahlt stattdessen eine laufende Prämie.
Die jährliche Prämie liegt laut Kautionsversicherungs-Vergleichsportalen meist zwischen 4 und 10 Prozent der eigentlichen Kautionssumme. Bei einer Kaution von 1.500 Euro sind das grob 75 bis 150 Euro pro Jahr. Wichtig dabei: Diese Prämie wird nicht zurückerstattet, selbst wenn der Vermieter die Bürgschaft nie in Anspruch nimmt, anders als die Barkaution, die bei ordnungsgemäßem Auszug vollständig zurückgezahlt wird.
Eine Kautionsbürgschaft ist vor allem dann sinnvoll, wenn das gesparte Kapital für andere Anschaffungen der ersten Wohnung, etwa Möbel oder Umzugskosten, dringender gebraucht wird als für eine gebundene Kautionssumme. Wer die Barkaution problemlos aufbringen kann und mehrere Jahre in der Wohnung bleiben will, zahlt über die Zeit mit einer Bürgschaft am Ende mehr, weil die jährliche Prämie sich anders als eine verzinste Barkaution nicht amortisiert.
Ein Vermieter kann eine Kautionsbürgschaft nicht generell ablehnen, wenn sie von einer Bank oder einem etablierten Versicherer ausgestellt wurde und eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist, bei der der Bürge ohne vorherige gerichtliche Inanspruchnahme des Mieters zahlt. In der Praxis akzeptieren die meisten Vermieter etablierte Anbieter, ein genauer Blick in den Mietvertrag vor der Wahl der Sicherheitsleistung ist trotzdem sinnvoll.
In der Regel 4 bis 10 Prozent der Kautionssumme pro Jahr, abhängig vom Anbieter und der Zahlweise.
Nein, anders als eine Barkaution wird die jährliche Prämie nicht zurückerstattet, unabhängig davon, ob der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
Er kann eine selbstschuldnerische Bürgschaft von einer Bank oder einem etablierten Versicherer in der Regel nicht generell ablehnen, ein Blick in den Mietvertrag bleibt trotzdem sinnvoll.
Eher nicht, wer die Barkaution aufbringen kann und lange in der Wohnung bleibt, zahlt mit einer Bürgschaft über die Jahre am Ende mehr als die einmalige, später zurückzahlbare Kaution.
Wie hoch die Kaution insgesamt ausfallen darf und wie die Ratenzahlung nach § 551 BGB funktioniert, erklärt der Artikel Erste Monatsmiete und Kaution: Wann und wie zahlen. Eine vollständige Aufstellung aller Kosten der ersten Wohnung liefert der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet.