Mehrfamilienhaus

Kategorie

Wirtschaft

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Erste Monatsmiete und Kaution: Wann und wie zahlen?

Der Mietvertrag ist unterschrieben, aber die erste Überweisung wirft für viele Erstmieter neue Fragen auf: Muss die Kaution auf einmal überwiesen werden? Wann genau ist die erste Miete fällig? Wer diese Mechanik nicht kennt, verpasst leicht eine Frist oder überweist mehr, als nötig wäre.

Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden

Nach § 551 Abs. 2 BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes suggeriert. Die erste Rate wird zusammen mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden folgenden Raten jeweils mit den nächsten Mietzahlungen. Verlangt der Vermieter die gesamte Kaution sofort in einer Summe, ist das zwar üblich, aber der Mieter kann auf dem gesetzlichen Ratenrecht bestehen.

Wann die erste Miete wirklich fällig ist

Die Miete ist nach § 556b BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Für den Einzugsmonat bedeutet das: Auch wenn die Wohnungsübergabe erst mitten im Monat stattfindet, wird meist die volle oder eine anteilige Monatsmiete bereits vorab fällig, nicht erst nach dem tatsächlichen Einzug. Ein Blick in den Mietvertrag zeigt, ob eine anteilige Berechnung für den ersten Monat vereinbart ist.

Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift

Die Kaution wird praktisch immer per Überweisung auf ein separates Mietkautionskonto gezahlt, das der Vermieter treuhänderisch für den Mieter führen muss. Für die laufende Miete empfehlen Verbraucherportale einen Dauerauftrag statt einer manuellen Überweisung jeden Monat, weil eine verspätete oder vergessene Zahlung im schlimmsten Fall eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs riskieren kann. Ein Lastschriftverfahren, bei dem der Vermieter selbst abbucht, ist ebenfalls möglich, aber seltener, weil es dem Mieter weniger Kontrolle über den Abbuchungszeitpunkt lässt.

Was bei verspäteter Zahlung droht

Bleibt die Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine ganz oder teilweise unbezahlt, kann der Vermieter nach § 543 BGB fristlos kündigen. Ein Dauerauftrag mit ausreichendem Kontostand nimmt Erstmietern dieses Risiko ab, gerade in den ersten Monaten, wenn Einnahmen und feste Ausgaben noch nicht eingespielt sind.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

Nein, nach § 551 Abs. 2 BGB darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden, beginnend mit dem Mietbeginn.

Wann ist die Miete fällig?

Spätestens am dritten Werktag des Monats im Voraus, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt.

Was passiert bei einer verspäteten Mietzahlung?

Bei Zahlungsrückstand über zwei Termine hinweg kann der Vermieter nach § 543 BGB fristlos kündigen. Ein Dauerauftrag reduziert dieses Risiko.

Wohin geht die Kaution?

Auf ein separates Mietkautionskonto, das der Vermieter treuhänderisch verwaltet und getrennt von seinem eigenen Vermögen führen muss.

Wie hoch die Kaution insgesamt ausfallen darf und welche weiteren Einmalkosten vor dem Einzug anfallen, rechnet der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet im Detail vor. Eine Alternative zur Bargeld-Kaution beschreibt der Artikel Startkapital für die erste Wohnung.