
Negative SCHUFA-Einträge müssen in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht werden. Für einzelne Eintragsarten gelten kürzere oder andere Fristen, etwa sechs Monate bei der Restschuldbefreiung. Wartelisten in Hamburg und Berlin findest du gebündelt bei Waitly.
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026.
Es gibt nicht die eine Frist, sondern mehrere. Entscheidend ist, um welche Art von Eintrag es geht und ob die Forderung erledigt ist. Die Verbraucherzentrale nennt drei Jahre nach Erledigung als Regel für Negativeinträge und sechs Monate für die Restschuldbefreiung. Prüfe die Fristen in deiner kostenlosen Datenkopie, bevor du dich auf Wohnungen bewirbst.
Die Frist beginnt nicht mit dem Eintrag, sondern mit der Erledigung. Nicht gezahlte Rechnungen und ähnliche Zahlungsstörungen müssen in der Regel drei Jahre nach der Erledigung gelöscht werden.
Das heißt im Klartext: Eine Forderung, die du bezahlt hast, verschwindet nicht sofort, aber die Uhr läuft ab der Zahlung. Kläre deshalb offene Forderungen zügig, auch wenn der Eintrag dadurch nicht sofort weg ist.
Bei laufenden Krediten bleiben die Daten gespeichert, solange der Kredit läuft. Nach der Rückzahlung bleibt ein Erledigungsvermerk bestehen, und zwar drei Jahre.
Das gilt auch für vorzeitig abbezahlte Kredite. Eine frühere Tilgung verkürzt also die Speicherung des Vermerks nicht.
Anfragen werden protokolliert. In deiner eigenen Auskunft sind die Anfragen der vergangenen zwölf Monate einsehbar.
Für die Wohnungssuche ist das ein Argument, nicht wahllos Auskünfte anfordern zu lassen. Eine überschaubare Zahl von Anfragen ist normal, eine auffällig hohe Zahl in kurzer Zeit kann erklärungsbedürftig wirken.
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden nach drei Jahren gelöscht. Sie gehören zu den Angaben mit dem stärksten Gewicht, weil sie auf ein gerichtliches Verfahren zurückgehen.
Auch hier lohnt die Kontrolle, ob die Frist bereits abgelaufen ist. Eine Löschung erfolgt nicht immer automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Das ist die kürzeste und für Betroffene wichtigste Frist. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren und alle damit verbundenen Schulden dürfen nur sechs Monate gespeichert bleiben.
Findest du nach Ablauf dieser sechs Monate noch Einträge dazu, fordere ihre Löschung ausdrücklich an, bei der Auskunftei und bei dem meldenden Unternehmen. Was Auskunfteien grundsätzlich dürfen, beschreibt die Verbraucherzentrale.
Vier Schritte reichen in den meisten Fällen:
Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern
Jeden Eintrag mit Datum und Status durchgehen
Abgelaufene oder falsche Einträge bei Auskunftei und meldendem Unternehmen bestreiten
Ergebnis mit einer neuen Datenkopie kontrollieren
Während der Prüfung eines bestrittenen Eintrags muss die Auskunftei ihn für die Weitergabe an Dritte sperren. Zusätzliche Auskünfte nach einer Korrektur sind kostenlos.
Wer die Fristen kennt, findet in der eigenen Auskunft oft Einträge, die längst gelöscht sein müssten. Das ist der schnellste Hebel vor einer Wohnungsbewerbung, und er kostet nichts. Plane die Prüfung ein, bevor der Bewerbungsdruck beginnt, und halte parallel mehrere Listen offen. Den Unterschied zwischen Warteliste und Interessentenliste erklären wir im Artikel Warteliste oder Interessentenliste, aktive Listen findest du über die Waitly Suche.
Die kostenlose Datenkopie ist der Weg, die Fristen selbst zu prüfen. Was du bei einem negativen Eintrag tun kannst und wie der SCHUFA-Score entsteht, erklären wir separat. Praktische Tipps zur Suche stehen im Artikel Wohnung finden in Hamburg.
Nein. Nach der Erledigung beginnt in der Regel eine dreijährige Speicherfrist, erst danach ist zu löschen.
Grundsätzlich nicht. Löschung vor Fristablauf kommt vor allem bei falschen oder unzulässig gespeicherten Daten in Betracht.
Nein. Zulässig ist ein auf Mietzwecke beschränkter Bonitätsnachweis. Die vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO darf ein Vermieter nicht anfordern.
Nichts. Eine Auskunft pro Jahr ist in jedem Fall kostenlos, ebenso zusätzliche Auskünfte nach der Korrektur falscher Einträge.