
Eine Mietwohnung in Berlin zu finden, ist wegen der hohen Nachfrage schon Herausforderung genug. Die gute Nachricht: Maklerprovision zahlen Sie als Mieterin oder Mieter in aller Regel ohnehin nicht mehr, seit 2015 gilt dafür das Bestellerprinzip. Was sich dagegen tatsächlich verhandeln lässt, ist häufig die Miethöhe selbst, vor allem bei einer Neuvermietung.
Nach § 2 Absatz 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf ein Makler kein Entgelt vom Wohnungssuchenden verlangen, wenn er im Auftrag des Vermieters vermittelt. Das ist bei klassischen Vermietungsanzeigen der Regelfall. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob eine geforderte Provision überhaupt zulässig ist, bevor Sie über den Mietpreis verhandeln.
Ja, grundsätzlich ist Verhandeln möglich, auch wenn es in einem angespannten Markt wie Berlin selten zum Erfolg führt. Ein stärkeres Argument als Verhandlungsgeschick ist die Mietpreisbremse: Nach § 556d BGB darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietspiegel liegen. Liegt das Angebot darüber, haben Sie einen rechtlichen Hebel, keinen reinen Verhandlungswunsch.
Recherchieren Sie vorab die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung und legen Sie Ihre Zahlen offen dar. Zeigen Sie echtes Interesse an der Wohnung, seien Sie höflich und halten Sie eine vollständige Selbstauskunft bereit. Ein längerer Mietvertrag oder die Bereitschaft, zeitnah einzuziehen, kann Ihre Position zusätzlich stärken.
Nebenkosten sind in der Regel feste Umlagen für tatsächlich entstehende Betriebskosten und lassen sich nicht verhandeln. Sie können aber eine detaillierte Aufschlüsselung verlangen, um zu prüfen, ob sie plausibel angesetzt sind. Auch die Kaution ist gesetzlich gedeckelt: Nach § 551 BGB darf sie höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen.
In Berlin ist die Maklerprovision für die meisten Mietwohnungen dank Bestellerprinzip ohnehin kein Verhandlungsthema mehr. Wer die Miethöhe selbst hinterfragen will, hat mit der Mietpreisbremse ein rechtliches Instrument, das mehr bewirken kann als reines Verhandlungsgeschick.
Bei den meisten Vermietungsanzeigen fällt für Sie als Mieter ohnehin keine Provision an, da das Bestellerprinzip den Vermieter zur Zahlung verpflichtet.
In der Regel nein, da es sich um feste Umlagen handelt. Sie können aber eine detaillierte Aufschlüsselung verlangen.
Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete gemäß § 551 BGB.
Vergleichen Sie die geforderte Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete im Berliner Mietspiegel und wenden Sie sich bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent an den Berliner Mieterverein.
Was das Bestellerprinzip für Mieter konkret bedeutet, lesen Sie in Null Provision Wohnung mieten: Tipps für Mieter. Für Studierende speziell gilt Provisionsfreie Wohnungen in Berlin: Tipps für Studenten. Ihre Suche starten Sie über Waitly.