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Kategorie

Mietwohnung

Artikel von

Waitly

June 11, 2026

Null Provision: Warum Sie als Mieter in Deutschland oft gar nichts zahlen müssen

"Null Provision" ist in Deutschland für die meisten Mietwohnungen längst kein Sonderangebot mehr, sondern der gesetzliche Normalfall. Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Wohnungsvermittlung das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Was ist das Bestellerprinzip?

Nach § 2 Absatz 1a des Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) darf ein Wohnungsvermittler von der wohnungssuchenden Person kein Entgelt verlangen, versprechen lassen oder annehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Makler ausschließlich wegen eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag erhält, die Wohnung anzubieten. In der Praxis heißt das: Beauftragt der Vermieter den Makler, um einen neuen Mieter zu finden, zahlt der Vermieter die Provision, nicht der neue Mieter.

Wann zahlt der Mieter doch?

Der Mieter zahlt nur, wenn er selbst zuerst einen Makler beauftragt, zum Beispiel um gezielt nach einer bestimmten Wohnung suchen zu lassen, und der Makler daraufhin unabhängig vom Vermieter tätig wird. Das ist bei klassischen Vermietungsanzeigen die Ausnahme, kommt aber bei sehr gefragten Objekten oder spezialisierten Vermittlungen vor. Verstößt ein Makler gegen das Bestellerprinzip, ist das nach § 8 Absatz 1 und 2 WoVermRG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Woran erkennt man "Null Provision"-Angebote?

In der Praxis stammen die meisten Angebote ohne Provision entweder direkt von privaten Vermietern oder von einem Makler, der im Auftrag des Vermieters vermittelt und damit ohnehin nach dem Bestellerprinzip vom Vermieter bezahlt wird. Portale wie ImmobilienScout24 und wohnungsboerse.net lassen sich gezielt nach solchen Angeboten filtern. Auch kommunale Wohnungsunternehmen wie degewo vermieten in der Regel provisionsfrei, da sie ohne externen Makler arbeiten.

Worauf Sie bei der Anzeige achten sollten

Auch wenn das Bestellerprinzip gilt, lohnt sich ein Blick auf die Nebenkosten und die Vertragsbedingungen, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie, ob alle vereinbarten Details im Mietvertrag stehen, und fragen Sie aktiv nach versteckten Kosten. Wie Kaltmiete und Warmmiete zusammenhängen, erklärt der Deutsche Akademische Austauschdienst.

Fazit

Das Bestellerprinzip macht Null-Provision-Wohnungen in Deutschland zum gesetzlichen Regelfall, nicht zur Ausnahme: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn, in der Regel also der Vermieter. Verlangt ein Makler dennoch eine Provision von Ihnen als Mieter, obwohl Sie ihn nicht selbst beauftragt haben, ist das in der Regel unzulässig.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Mieter grundsätzlich keine Maklerprovision zahlen?

Richtig ist: Sie zahlen nur, wenn Sie selbst den Makler beauftragt haben. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, zahlt der Vermieter, so schreibt es § 2 Abs. 1a WoVermRG vor.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip in Deutschland?

Seit dem 1. Juni 2015, eingeführt durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz.

Was passiert, wenn ein Makler gegen das Bestellerprinzip verstößt?

Das Verlangen einer unzulässigen Provision vom Wohnungssuchenden ist nach § 8 Abs. 1 und 2 WoVermRG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?

Ja, wenn der Wohnungssuchende selbst zuerst einen eigenständigen Suchauftrag an den Makler erteilt und der Makler daraufhin unabhängig vom Vermieter eine passende Wohnung nachweist.

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