Historische Giebelhäuser entlang eines Kanals in einer deutschen Altstadt.

Kategorie

Wirtschaft

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Nebenkosten in einer Zwei-Personen-Wohnung: Wer haftet, wenn nicht gezahlt wird?

Ziehen zwei Personen gemeinsam in eine Wohnung, stellt sich schnell die Frage, wie Miete und Nebenkosten im Streitfall aufgeteilt werden. Die Antwort hängt entscheidend davon ab, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Beide Namen im Mietvertrag bedeuten volle Haftung für jeden

Stehen beide Bewohner als Mieter im Vertrag, greift § 427 BGB: Verpflichten sich mehrere Personen durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner. Für die Miete und die Nebenkosten bedeutet das, dass der Vermieter den vollen Betrag von jeder der beiden Personen einzeln verlangen kann, nicht nur die rechnerische Hälfte. Zahlt eine Person ihren Anteil nicht, kann der Vermieter den gesamten offenen Betrag beim anderen Namen auf dem Vertrag einfordern.

Was das im Alltag konkret bedeutet

Diese Regelung schützt vor allem den Vermieter, nicht die Mitbewohner untereinander. Zieht einer der beiden aus oder gerät in finanzielle Schwierigkeiten, bleibt der andere gegenüber dem Vermieter für die komplette Warmmiete und die volle Nebenkostennachzahlung verantwortlich, unabhängig davon, welche interne Aufteilung die beiden Personen vereinbart hatten.

Nur eine Person im Mietvertrag: eine andere Ausgangslage

Steht nur eine Person als Mieter im Vertrag, während die zweite ohne eigenen Mietvertragsstatus mit einzieht, haftet gegenüber dem Vermieter ausschließlich die im Vertrag genannte Person für Miete und Nebenkosten. Interne Absprachen zur Kostenteilung sind dann reine Privatsache zwischen den beiden Bewohnern und für den Vermieter rechtlich ohne Bedeutung.

Warum eine interne Vereinbarung trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn § 427 BGB die Haftung gegenüber dem Vermieter regelt, empfiehlt es sich, die interne Kostenteilung schriftlich festzuhalten, etwa per E-Mail oder in einer kurzen gemeinsamen Notiz. Das schafft Klarheit für den Fall, dass später Uneinigkeit über bereits geleistete Zahlungen oder eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung entsteht.

Was bei Trennung oder Auszug zu beachten ist

Zieht eine der beiden Personen aus, bleibt die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Vermieter bestehen, solange der Mietvertrag nicht offiziell geändert wird, etwa durch einen Nachtrag oder eine Kündigung mit Zustimmung des Vermieters. Ein bloßer Auszug ohne Vertragsänderung befreit nicht automatisch von der Zahlungspflicht für künftige Mieten und Nebenkosten.

Wenn ihr zusammenzieht und wissen wollt, wie hoch die monatlichen Kosten insgesamt ausfallen, zeigt unsere Nebenkosten-Beispielrechnung typische Werte nach Haushaltsgröße. Und wie Vermieter die Kosten grundsätzlich zwischen Mietern aufteilen dürfen, erklärt unser Verteilerschlüssel-Guide.

Häufig gestellte Fragen

Haften beide Partner nur für die Hälfte der Nebenkosten, wenn beide im Mietvertrag stehen?

Nein, nach § 427 BGB haften beide als Gesamtschuldner für den vollen Betrag, der Vermieter kann die komplette Summe von jeder Person einzeln verlangen.

Was passiert, wenn nur eine Person im Mietvertrag steht?

Dann haftet ausschließlich diese Person gegenüber dem Vermieter, interne Kostenteilungen mit dem Mitbewohner sind reine Privatsache.

Bleibt die Haftung bestehen, wenn eine Person auszieht?

Ja, solange der Mietvertrag nicht formell geändert wird, bleibt die gesamtschuldnerische Haftung für Miete und Nebenkosten gegenüber dem Vermieter bestehen.

Sollte man die interne Kostenteilung schriftlich festhalten?

Das ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten über bereits geleistete Zahlungen oder eine Nebenkostennachzahlung zu vermeiden, auch wenn es gegenüber dem Vermieter rechtlich keine Rolle spielt.