Mehrfamilienhaus

Kategorie

Mietwohnung

Artikel von

Waitly

April 17, 2026

Wer die Küche stellt: Vermieter- oder Mieterpflicht?

Wer aus einem Land kommt, in dem eine Einbauküche zur Standardausstattung einer Mietwohnung gehört, erlebt beim ersten Wohnungsbesuch in Deutschland oft eine Überraschung: leere Fliesen, ein Wasseranschluss, ein Loch für den Herd, aber keine Küche. Das ist in weiten Teilen Deutschlands schlicht der Normalfall.

Warum so viele Wohnungen ohne Küche vermietet werden

Es besteht keine bundesweite gesetzliche Pflicht, eine Mietwohnung mit Einbauküche auszustatten. Rechtlich reicht es, wenn die nötigen Anschlüsse für Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas vorhanden sind. Für Vermieter ist eine mitvermietete Küche zudem ein finanzielles Risiko: Alles, was beim Einzug bereits in der Wohnung steht und vom Vermieter gestellt wird, gilt als mitvermietet, wofür der Vermieter dann auch die Instandhaltung übernehmen muss. Eine Ausnahme ist Berlin, wo eine einfache Küche oder Kochnische zur Mindestausstattung zählt.

Was gilt, wenn eine Küche schon vorhanden ist

Übernimmt der neue Mieter eine bereits eingebaute Küche vom Vormieter oder wird sie vom Vermieter gestellt, ändert sich die Rechtslage: Der Vermieter muss dann für Reparaturen und, wenn ein Gerät nicht mehr reparierbar ist, auch für den Austausch aufkommen, etwa bei einem defekten Herd. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, muss der Mieter beim Auszug ebenfalls keine Renovierung vornehmen, sofern der unrenovierte Zustand beim Einzug dokumentiert wurde.

Was das für die Erstausstattung bedeutet

Ohne vorhandene Küche fallen für Herd, Kühlschrank und oft auch die komplette Einbauküche zusätzliche Kosten an, die in vielen Budgetrechnungen für die erste Wohnung übersehen werden. Wer eine Wohnung ohne Küche besichtigt, sollte deshalb vor Vertragsunterschrift klären, ob eine bestehende Küche vom Vormieter übernommen werden kann, häufig gegen eine Ablösesumme, die separat vom Vermieter zu verhandeln ist.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Vermieter eine Küche stellen?

In den meisten Bundesländern nicht, es reicht, wenn die Anschlüsse für Wasser, Strom und Gas vorhanden sind. Eine Ausnahme ist Berlin mit einer Mindestausstattungspflicht.

Wer repariert eine mitvermietete Küche?

Der Vermieter, wenn die Küche bereits bei Einzug vorhanden war und mitvermietet wurde. Bei einer selbst mitgebrachten Küche liegt die Instandhaltung beim Mieter.

Kann ich die Küche des Vormieters übernehmen?

Häufig ja, meist gegen eine Ablösesumme, die zwischen Vor- und Nachmieter vereinbart wird, unabhängig vom eigentlichen Mietvertrag mit dem Vermieter.

Was passiert mit einer unrenoviert übergebenen Wohnung beim Auszug?

Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und dies bei Einzug dokumentiert, muss der Mieter beim Auszug keine Renovierung vornehmen.

Eine vollständige Aufstellung aller Kosten der ersten Wohnung, einschließlich Erstausstattung, liefert der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet. Wer Bürgergeld bezieht, findet Details zum Möbel-Zuschuss im Artikel Erstausstattung vom Jobcenter.