
Pauschale Richtwerte wie "50 Euro für Strom" veralten schnell, weil sich die Energiepreise laufend ändern. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, was ein Single-Haushalt in der ersten eigenen Wohnung tatsächlich einplanen sollte.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts kostete Haushaltsstrom im zweiten Halbjahr 2025 im Bundesdurchschnitt 40,55 Cent pro Kilowattstunde, ein Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr. Bei einem für einen Einpersonenhaushalt typischen Verbrauch von rund 1.500 Kilowattstunden im Jahr ergibt das etwa 51 Euro Stromkosten pro Monat, ohne Berücksichtigung eines möglichen Grundpreises, der zusätzlich anfällt.
Wer mit Gas heizt, zahlte laut Destatis im gleichen Zeitraum durchschnittlich 12,23 Cent pro Kilowattstunde. Der tatsächliche Monatsbetrag hängt hier stark von der Wohnungsgröße und dem Baujahr ab, weil der Heizbedarf pro Quadratmeter stark schwankt, anders als beim relativ konstanten Stromverbrauch für Haushaltsgeräte und Beleuchtung.
Die Bundesdurchschnittswerte sagen nichts über den eigenen Tarif aus. Wer nach dem Einzug in der Grundversorgung bleibt, zahlt oft mehr als diese Durchschnittswerte, weil Grundversorgungstarife in der Regel über den Konditionen aktiv gewählter Verträge liegen. Ein Vergleich über ein unabhängiges Vergleichsportal innerhalls der ersten Wochen nach dem Einzug lohnt sich deshalb fast immer.
Neben Strom und Gas zählen zu den monatlichen Fixkosten einer ersten Wohnung die Internetkosten, die je nach Anbieter und Bandbreite meist zwischen 20 und 40 Euro liegen, sowie die Haushaltsversicherungen. Lebensmittel und sonstige Lebenshaltungskosten variieren naturgemäß stärker von Person zu Person und lassen sich schwerer pauschal beziffern als die Energiekosten, die zumindest über den amtlichen Durchschnittspreis grob kalkulierbar sind.
Bei rund 1.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch und dem Destatis-Durchschnittspreis von 40,55 Cent pro Kilowattstunde (2. Halbjahr 2025) liegen die reinen Verbrauchskosten bei etwa 51 Euro im Monat, zuzüglich eines möglichen Grundpreises.
Weil die Grundversorgung, in die man ohne aktive Wahl automatisch fällt, meist teurer ist als ein selbst gewählter Vertrag über ein Vergleichsportal.
Laut Destatis durchschnittlich 12,23 Cent im zweiten Halbjahr 2025, der Gesamtbetrag hängt aber stark vom individuellen Heizbedarf ab.
Nein, Nebenkosten im mietrechtlichen Sinn sind nur die im Mietvertrag umlagefähigen Betriebskosten. Internet und Versicherungen sind separate, selbst zu organisierende Fixkosten.
Wie sich Strom und Gas beim Einzug ohne eigenen Vertrag automatisch über die Grundversorgung regeln und wie ein Wechsel funktioniert, erklärt der Artikel Strom, Gas und Internet in der ersten Wohnung anmelden. Eine vollständige Aufstellung aller Kosten der ersten Wohnung liefert der Artikel Erste eigene Wohnung: Was sie wirklich kostet.