Nicht schon bei der Besichtigung: Wann ein Vermieter rechtlich eine SCHUFA-Auskunft… (Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

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Allgemein

Artikel von

Waitly

March 18, 2026

Wann darf ein Vermieter überhaupt eine SCHUFA verlangen?

Wer schon beim ersten Besichtigungstermin nach der SCHUFA gefragt wird, erlebt tatsächlich einen Verstoß gegen anerkannte Datenschutzgrundsätze. Der Zeitpunkt, zu dem ein Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen darf, ist an den Stand des Vermietungsprozesses gebunden, nicht an seinen Wunsch nach möglichst früher Sicherheit.

Welche drei Phasen unterscheiden Datenschutzbehörden?

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden unterscheidet laut ksk-immobilien.de drei Phasen: Beim Besichtigungstermin sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen in der Regel unzulässig, da noch keine konkrete Aussicht auf einen Vertragsabschluss besteht. Bei ernsthaftem Interesse dürfen begrenzt weitere Angaben wie Beschäftigungsverhältnis erhoben werden. Erst wenn eine Person tatsächlich als Mieter ausgewählt wurde, darf ein Bonitätsnachweis wie der SCHUFA-BonitätsCheck verlangt werden.

Warum ist eine SCHUFA-Pflicht schon bei der Besichtigung unzulässig?

Der Grundsatz der Datenminimierung verlangt, dass nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck tatsächlich notwendig sind, wie auch mietkaution.org zur SCHUFA-Auskunft für Vermieter darlegt. Bei einer Besichtigung, an der oft mehrere Dutzend Interessenten teilnehmen, besteht noch keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Vertragsabschluss mit einer bestimmten Person, um eine derart sensible Datenerhebung zu rechtfertigen.

Was tun, wenn ein Vermieter die SCHUFA schon bei der Besichtigung fordert?

Sie sind nicht verpflichtet, bereits bei der ersten Besichtigung eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen. Ein seriöser Vermieter wird eine solche Anfrage erst stellen, nachdem er ernsthaftes Interesse an Ihnen als konkretem Mietinteressenten signalisiert hat. Sie können sachlich darauf hinweisen und die Auskunft erst zu dem datenschutzrechtlich vorgesehenen Zeitpunkt nachliefern.

Fazit

Der richtige Zeitpunkt für eine SCHUFA-Anfrage ist nicht der erste Besichtigungstermin, sondern frühestens die konkrete Auswahlphase. Wer das kennt, muss sich bei überzogenen frühen Anfragen nicht verunsichern lassen. Was ein Vermieter in der Auskunft überhaupt einsehen darf, erklären wir im Überblick zu den Datenschutzgrenzen der SCHUFA für Vermieter.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei jeder Wohnungsbesichtigung eine SCHUFA mitbringen?

Nein, das ist datenschutzrechtlich in der Regel gar nicht zulässig. Eine SCHUFA-Anfrage gehört frühestens in die konkrete Auswahlphase.

Was passiert, wenn ich mich weigere, die SCHUFA vorzeitig vorzulegen?

Ein seriöser Vermieter sollte das akzeptieren. Ein Ausschluss allein wegen dieser Weigerung wäre datenschutzrechtlich fragwürdig, praktisch aber schwer durchzusetzen.

Welche Angaben darf ein Vermieter schon bei ernsthaftem Interesse verlangen?

Begrenzt Angaben wie das Beschäftigungsverhältnis, jedoch noch keinen vollständigen Bonitätsnachweis.

Gilt diese Dreiphasen-Regel auch für WG-Zimmer?

Sie gilt in erster Linie für den Hauptvermieter. Bei WG-Zimmern, die über einen bestehenden Mitbewohner vergeben werden, ist die Praxis oft informeller.