Mehrfamilienhaus

Kategorie

Allgemein

Artikel von

Waitly

March 18, 2026

Wohngeld und Jobcenter: Finanzielle Unterstützung bei der Wohnungssuche

Wer sich fragt, ob der Staat bei der Miete hilft, landet meist bei zwei unterschiedlichen Systemen: Wohngeld von der örtlichen Wohngeldbehörde oder Kosten der Unterkunft vom Jobcenter. Beide unterstützen bei den Wohnkosten, richten sich aber an unterschiedliche Personengruppen und schließen sich gegenseitig aus.

Wohngeld: Zuschuss für Geringverdiener ohne Sozialleistungen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Die Höhe wird für jeden Antrag individuell berechnet und hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und der sogenannten Mietstufe des Wohnorts ab. Im Durchschnitt liegt der monatliche Zuschuss bei rund 200 Euro, die tatsächliche Spanne reicht aber von etwa 50 bis 600 Euro je nach Situation.

Seit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 ist die Leistung deutlich höher als zuvor und enthält zusätzlich eine Heiz- und eine Klimakomponente. Beantragt wird Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldbehörde, oft auch digital möglich. Der Anspruch beginnt rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, die Bearbeitung dauert in der Praxis mehrere Wochen.

Kosten der Unterkunft: Miete über das Jobcenter

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Wohnkosten nicht über Wohngeld, sondern direkt als Kosten der Unterkunft, kurz KdU, vom Jobcenter übernommen. Diese Übernahme ist Teil der Bürgergeld-Leistung selbst und muss nicht separat beantragt werden, unterliegt aber ortsüblichen Angemessenheitsgrenzen für Wohnfläche und Miethöhe. Zieht man in eine deutlich teurere Wohnung um, kann das Jobcenter die Übernahme auf den angemessenen Betrag begrenzen.

Warum sich beides gegenseitig ausschließt

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus: Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, weil die Wohnkosten dort bereits über die Kosten der Unterkunft abgedeckt sind. Jobcenter und Wohngeldbehörden sind umgekehrt verpflichtet, bei jedem Bürgergeld-Antrag zu prüfen, ob stattdessen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, weil das für Antragstellende oft die einfachere und stigmafreiere Lösung ist.

In der Praxis bedeutet das: Wer knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, aber mit den laufenden Wohnkosten trotzdem kaum zurechtkommt, sollte gezielt Wohngeld statt Bürgergeld prüfen, bevor eine Wohnung allein aus Kostengründen abgelehnt wird.

Was das für die Wohnungssuche bedeutet

Beide Leistungen ändern nichts an der SCHUFA-Situation oder den sonstigen Bewerbungsunterlagen, verbessern aber die reale Leistbarkeit einer Wohnung, die sonst außerhalb des Budgets läge. Manche Vermieter reagieren zurückhaltend auf einen Wohngeld- oder Bürgergeldbezug in der Bewerbung, weil sie eine unsichere Zahlung befürchten. Ein Bescheid der Wohngeldbehörde oder des Jobcenters, der die Zahlung schriftlich bestätigt, nimmt dieser Sorge in der Praxis viel von ihrer Grundlage, weil er die Zahlung amtlich belegt statt nur anzukündigen.

Fazit

Wohngeld richtet sich an Geringverdiener ohne Sozialleistungsbezug und wird individuell berechnet, im Schnitt rund 200 Euro monatlich. Kosten der Unterkunft übernimmt das Jobcenter direkt für Bürgergeld-Beziehende im Rahmen ortsüblicher Angemessenheitsgrenzen. Wer nicht sicher ist, welche der beiden Leistungen infrage kommt, sollte das gezielt bei der Wohngeldbehörde oder dem zuständigen Jobcenter klären, bevor eine passende Wohnung allein aus Budgetgründen aus der Suche fällt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus, weil die Wohnkosten bei Bürgergeld bereits über die Kosten der Unterkunft abgedeckt sind.

Wie viel Wohngeld bekomme ich im Durchschnitt?

Der monatliche Zuschuss liegt im Durchschnitt bei rund 200 Euro, die tatsächliche Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort ab und reicht von etwa 50 bis 600 Euro.

Muss ich Kosten der Unterkunft separat beim Jobcenter beantragen?

Nein, die Übernahme ist Teil der Bürgergeld-Leistung und wird automatisch mitgeprüft, allerdings begrenzt auf eine ortsübliche angemessene Miethöhe und Wohnfläche.

Schreckt ein Wohngeld- oder Bürgergeldbezug Vermieter ab?

Manche Vermieter sind zurückhaltend, ein schriftlicher Bescheid der Behörde, der die Zahlung amtlich bestätigt, kann diese Bedenken in der Praxis deutlich verringern.

Einen Überblick über den gesamten Ablauf der Wohnungssuche bietet Mietwohnungen finden: Tipps für Ihre Wohnungssuche. Wie eine dünne oder fehlende SCHUFA-Historie die Bewerbung beeinflusst, erklärt SCHUFA für Neuankömmlinge. Welche Mietergruppen Vermieter bevorzugen, zeigt Mietergruppen in Deutschland: Wer wird bevorzugt?.