Historische Speicherstadt-Gebäude aus rotem Backstein mit Brücke über einen Kanal in Hamburg.

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Allgemein

Artikel von

Waitly

September 23, 2024

WBS Wohnungen Hamburg: Wie man geförderten Wohnraum findet

Wohnberechtigungsschein (WBS) Wohnungen sind eine wichtige Säule des sozialen Wohnungsbaus in Hamburg. Sie bieten insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbaren Wohnraum in einer Stadt, die für hohe Lebenshaltungskosten bekannt ist. Laut Stadt Hamburg gibt es Sozialwohnungen in allen Hamburger Bezirken, von der HafenCity über Eimsbüttel bis zu den Walddörfern, auch in beliebten Stadtteilen wie Eimsbüttel und Altona.

Grundlagen der WBS-Wohnungen

WBS-Wohnungen, auch als Sozialwohnungen bekannt, sind speziell für Haushalte mit geringerem Einkommen vorgesehen. Zur Anmietung einer solchen Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den man unter bestimmten Voraussetzungen erhält. Einen breiteren Überblick gibt unser Ratgeber zu Sozialwohnungen in Hamburg.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die Sie dazu berechtigt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. In Hamburg stellt ihn die Wohnungsabteilung des Bezirksamts aus, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.

Ein Hamburger WBS gilt in der Regel zwei Jahre ab Ausstellungsdatum. Haben sich Ihre Einkommensverhältnisse in dieser Zeit nicht grundlegend geändert und suchen Sie weiterhin, können Sie einen neuen WBS beantragen. Neben dem allgemeinen WBS gibt es den Dringlichkeitsschein für Menschen in einer außergewöhnlichen Lebens- und Wohnsituation, etwa bei drohender Wohnungslosigkeit, für Schwerbehinderte oder für kranke und ältere Menschen.

Den Antrag können Sie online über den HamburgService stellen oder persönlich bei der Wohnungsabteilung Ihres Bezirks. Je nach Schein und ob Sie Sozialleistungen beziehen, erhebt das Bezirksamt eine Gebühr von 10,25 bis 20,50 €.

Kriterien für den Erhalt eines WBS in Hamburg

Der WBS richtet sich vor allem nach Ihrem Netto-Jahreseinkommen, und die Grenzen hängen vom Förderweg der Wohnung ab. Laut Stadt Hamburg gelten nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) diese Grenzen:

  • 1. Förderweg (klassische Sozialwohnungen): 19.200 € netto im Jahr für Alleinstehende, 28.800 € für zwei Personen, plus rund 8.100 € für jede weitere Person

  • 2. Förderweg (für mittlere Einkommen): 24.000 € für Alleinstehende, 36.000 € für zwei Personen, plus rund 12.200 € für jede weitere Person

  • 3. Förderweg (seit 2024, für mittlere Einkommen): 28.800 € für Alleinstehende, 43.200 € für zwei Personen, plus rund 12.200 € für jede weitere Person

Außerdem brauchen Sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss für mindestens 12 Monate ausgestellt sein und bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Mit dem Vorprüfungsrechner der Stadt können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie voraussichtlich berechtigt sind.

Wie groß darf eine WBS-Wohnung sein?

In der Regel ist eine Wohnung angemessen, wenn je Haushaltsmitglied ein Wohnraum über 8 m² zur Verfügung steht. Bei der Gesamtwohnfläche hält die Stadt Hamburg diese Größen für angemessen: 50 m² für eine Person, 60 m² für zwei, 75 m² für drei und 90 m² für vier Personen, plus 15 m² für jede weitere Person.

Menschen auf einem Platz in der Fußgängerzone von Hamburg-Altona (Photo by Alain ROUILLER on Unsplash)

Suche nach WBS-Wohnungen in Hamburg

Die Suche nach WBS-Wohnungen in Hamburg kann herausfordernd sein, wird aber mit gezielten Strategien und mehreren Quellen leichter. Laut Stadt Hamburg finden Sie geförderte Wohnungen über die Vermieterlisten der Wohnungsämter, im Internet und in den Tageszeitungen. Achten Sie in Inseraten auf den Hinweis „WBS erforderlich“.

Effektive Suchstrategien

Bewerben Sie sich frühzeitig, halten Sie alle Unterlagen bereit und verlassen Sie sich nicht auf nur eine Quelle. Unser Hamburger WBS-Newsletter bündelt Tipps und Möglichkeiten für WBS-Wohnungen in Hamburg, und unser Ratgeber zur Wohnungssuche in Hamburg deckt den gesamten Markt ab.

Hilfreich ist es auch, sich bei Wohnungsbaugenossenschaften einzutragen. Im Verein Hamburger Wohnbaugenossenschaften sind 30 Genossenschaften mit fast 135.000 Wohnungen zusammengeschlossen. Auf der Website finden Sie eine interaktive Karte der einzelnen Genossenschaften und eine Infoline für Mitgliedschafts- und Wohnungsanfragen. Unser Artikel zu Genossenschafts-Wartelisten in Hamburg und Berlin erklärt, wie diese Listen funktionieren.

Behördliche und private Anbieter

Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA ist mit rund 140.000 Wohnungen (Stand 2025) der größte Vermieter Hamburgs. Neben SAGA und den Genossenschaften vermieten auch private Vermieter geförderte Wohnungen.

Sie können sich auch direkt an die Wohnungsabteilungen der Bezirksämter wenden. Dort gibt es Listen von Vermietern mit geförderten Wohnungen und Hilfe beim Ausfüllen der Formulare.

Altbau-Eckhaus mit rot-weißer Fassade in Hamburg (Photo by Wolfgang Weiser on Unsplash)

Bewerbungsprozess für WBS-Wohnungen

Der Bewerbungsprozess für WBS-Wohnungen in Hamburg umfasst mehrere Schritte und ist stark dokumentationsgesteuert.

Erforderliche Unterlagen

Laut Stadt Hamburg gehören zum WBS-Antrag:

  • der ausgefüllte Antrag

  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • eine aktuelle Meldebestätigung

  • die ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung

  • Nachweise über die Einkünfte der letzten 12 Monate

  • im Einzelfall weitere Unterlagen, etwa ein Nachweis über eine Schwerbehinderung

Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren, prüfen Sie deshalb vor der Abgabe alles genau.

Verfahren und Wartezeiten

Sie reichen den Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Bezirksamt ein. Dort wird Ihr Einkommen geprüft und der WBS ausgestellt. Mit dem WBS bewerben Sie sich dann direkt bei Vermietern, die geförderte Wohnungen anbieten.

Die Wartezeiten hängen von der Verfügbarkeit der Wohnungen ab. Es kann mehrere Monate bis Jahre dauern, bis eine passende Wohnung angeboten wird, abhängig vom Bezirk, der benötigten Wohnungsgröße und Ihrer persönlichen Situation.

Eckhaus mit Kuppelturm an einer Straße in Hamburg (Photo by Wolfgang Weiser on Unsplash)

Leben in WBS-Wohnungen

WBS-Wohnungen sind normale Mietwohnungen mit einigen wichtigen Unterschieden, die zugunsten der Mieter wirken.

Miete und Mietverhältnis

Die Anfangsmiete einer geförderten Wohnung ist festgelegt, und Mieterhöhungen sind laut Stadt Hamburg nur alle zwei Jahre nach den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie möglich. Ansonsten gelten die üblichen Mietregeln: Der Vermieter ist für Instandhaltung und Reparaturen zuständig, Sie für die pünktliche Mietzahlung und die Einhaltung der Hausordnung.

Gemeinschaftseinrichtungen

Ob es Waschräume, Spielplätze oder Gemeinschaftsräume gibt, hängt vom einzelnen Gebäude ab. Fragen Sie deshalb bei der Besichtigung nach. Genossenschaften informieren ihre Mitglieder zudem über Mitgliedermagazine, der Verein Hamburger Wohnbaugenossenschaften etwa über „bei uns“. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie außerdem eine Stimme in der Generalversammlung und reden so bei der Entwicklung Ihrer Genossenschaft mit.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich für mehrere Wohnungen gleichzeitig bewerben?

Ja, es wird empfohlen, mehrere Bewerbungen parallel zu verfolgen, um die Chancen zu erhöhen.

Wie lange ist ein WBS in Hamburg gültig?

In der Regel zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für einen WBS in Hamburg?

Im 1. Förderweg 19.200 € netto im Jahr für Alleinstehende und 28.800 € für zwei Personen. Im 2. und 3. Förderweg gelten höhere Grenzen.

Wie lange sind die Wartezeiten auf eine WBS-Wohnung?

Die Wartezeit variiert stark und kann zwischen wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren betragen, abhängig von Lage, Wohnungstyp und persönlicher Situation.

Gibt es eine Altersgrenze für den Erhalt eines WBS?

Nein, der Erhalt eines WBS hängt nicht vom Alter ab, sondern vom Einkommen und spezifischen Lebensumständen.