
In fast jeder Nebenkostenabrechnung taucht die Unterscheidung zwischen kalten und warmen Betriebskosten auf, auch wenn die Begriffe im Gesetz selbst so nicht wörtlich stehen. Sie sind trotzdem der Schlüssel dazu, die eigene Abrechnung richtig einzuordnen.
Warme Betriebskosten umfassen ausschließlich Heizung und Warmwasserversorgung. Das sind die Kosten für Brennstoff, Wartung der Heizungsanlage und den Betrieb der Anlage zur Warmwasserbereitung. Nach dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds liegen die warmen Betriebskosten bundesweit im Schnitt bei 1,32 Euro pro Quadratmeter im Monat, mit Spitzenwerten von bis zu 2,18 Euro bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden.
Alle übrigen umlagefähigen Betriebskosten gelten als kalte Betriebskosten: Grundsteuer, Wasserversorgung und Entwässerung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Aufzug, Gebäudeversicherung und ähnliche laufende Posten. Sie fallen unabhängig vom Wetter oder der Heizperiode an und werden meist konstanter über das Jahr verteilt als die Heizkosten. Der bundesweite Durchschnitt für alle Betriebskosten zusammen liegt bei 2,67 Euro pro Quadratmeter, sodass sich der kalte Anteil rechnerisch auf etwa 1,35 Euro pro Quadratmeter beläuft.
Die beiden Kategorien werden nach unterschiedlichen Regeln verteilt. Für warme Betriebskosten schreibt die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung von mindestens 50 bis höchstens 70 Prozent vor, weil der Verbrauch mit Zählern erfassbar ist. Kalte Betriebskosten werden dagegen in aller Regel komplett nach Wohnfläche verteilt, weil ein individueller Verbrauch hier kaum messbar ist. Wenn eine Abrechnung diese Unterscheidung nicht sauber macht, etwa wenn Heizkosten pauschal wie kalte Betriebskosten nach Fläche umgelegt werden, obwohl Zähler vorhanden sind, ist das ein Hinweis auf einen möglichen Fehler.
Sortieren Sie jede Position Ihrer Nebenkostenabrechnung in eine der beiden Kategorien ein. Bei den warmen Kosten sollte ein Verbrauchsanteil klar erkennbar sein, üblicherweise ausgewiesen über Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Fehlt dieser Anteil komplett, obwohl Messgeräte installiert sind, lohnt sich eine Nachfrage bei der Hausverwaltung.
Heizung und Warmwasserversorgung, einschließlich Brennstoffkosten und Wartung der Heizungsanlage.
Alle übrigen umlagefähigen Kosten wie Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Hausmeister und Gebäudeversicherung.
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds durchschnittlich 1,32 Euro pro Quadratmeter monatlich, in Altbauten bis zu 2,18 Euro.
Weil bei Heizung und Warmwasser der individuelle Verbrauch messbar ist und die Heizkostenverordnung deshalb eine verbrauchsabhängige Verteilung von 50 bis 70 Prozent vorschreibt, während kalte Kosten meist komplett nach Fläche verteilt werden.