
Wer in Deutschland eine Wohnungsanzeige liest, stößt fast immer auf drei Begriffe: Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete. Die Unterscheidung ist keine Formalität, sondern entscheidet darüber, wie viel eine Wohnung tatsächlich im Monat kostet und welche Kosten am Jahresende nachgezahlt werden müssen.
Die Kaltmiete ist die reine Grundmiete für die Wohnfläche, ohne jede Nebenleistung. Die Nebenkosten (im Gesetz Betriebskosten genannt) sind die separat ausgewiesenen laufenden Kosten des Gebäudes, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Die Warmmiete ist die Summe aus beidem: Kaltmiete plus die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Der Betrag, der monatlich vom Konto abgebucht wird, ist in aller Regel die Warmmiete, nicht die Kaltmiete, die in großen Anzeigenportalen oft prominenter steht.
Was als Betriebskosten gilt, ist nicht verhandelbar, sondern in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgezählt. Umlagefähig sind unter anderem:
Grundsteuer
Wasserversorgung und Entwässerung
Heizung und Warmwasserversorgung
Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
Hauswart
Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss
Sonstige Betriebskosten, sofern im Mietvertrag konkret benannt
Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten und Instandhaltungs- beziehungsweise Reparaturkosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV): Ein defekter Aufzugsmotor oder ein neuer Anstrich gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung, die regelmäßige Wartung derselben Anlage dagegen schon.
Nach dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bundesweit bei 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat. Werden alle umlagefähigen Kostenarten kombiniert, kann der Höchstwert bis auf 3,68 Euro pro Quadratmeter steigen. Allein Heizung und Warmwasser machen davon im Schnitt 1,32 Euro pro Quadratmeter aus, in Spitzenfällen bis zu 2,18 Euro. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern entspricht der Durchschnittswert rund 3.533 Euro Nebenkosten im Jahr, verteilt auf zwölf Monatsvorauszahlungen.
Die monatliche Nebenkostenvorauszahlung ist eine Schätzung, keine feste Endabrechnung. Am Ende der Abrechnungsperiode, meist ein Kalenderjahr, vergleicht der Vermieter die tatsächlich entstandenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen. Waren die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, kommt eine Nachzahlung; waren sie zu hoch, gibt es eine Rückerstattung. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter diese Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht selbst zu vertreten. Mieter wiederum haben nach Zugang der Abrechnung ebenfalls zwölf Monate Zeit, ihr schriftlich zu widersprechen.
Neben der klassischen Aufteilung in Kaltmiete plus Vorauszahlung gibt es auch die Inklusivmiete beziehungsweise Bruttomiete, bei der ein fester Gesamtbetrag vereinbart wird, der alle oder einen Teil der Betriebskosten bereits enthält. In diesem Fall entfällt die jährliche Nebenkostenabrechnung für die eingeschlossenen Positionen, dafür kann der Vermieter bei steigenden Betriebskosten die Miete nicht separat über eine Nebenkostennachzahlung anpassen. Welches Modell im Mietvertrag vereinbart wurde, sollte vor der Unterschrift genau geprüft werden, denn es bestimmt, ob am Jahresende eine Nachzahlung droht oder nicht.
Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete beschreiben drei unterschiedliche Beträge, die zusammen erst den echten monatlichen Wohnkostenaufwand ergeben. Wer beim Wohnungsvergleich nur auf die Kaltmiete schaut, unterschätzt die tatsächliche Belastung leicht um mehrere hundert Euro im Jahr. Ein Blick in den Mietvertrag, welche Betriebskostenarten konkret vereinbart sind, und ein Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt schaffen hier Klarheit.
Die Kaltmiete ist die reine Grundmiete ohne Nebenkosten. Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus die monatliche Nebenkostenvorauszahlung und entspricht dem tatsächlich zu zahlenden Monatsbetrag.
Nur die in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten Betriebskosten, etwa Wasser, Heizung, Müllbeseitigung, Hauswart und Gebäudeversicherung. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024 liegen sie im Schnitt bei 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat, in der Spitze bei bis zu 3,68 Euro.
Reicht der Vermieter die Abrechnung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ein, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr fordern (§ 556 Abs. 3 BGB).
Eine Inklusivmiete beziehungsweise Bruttomiete ist ein Gesamtbetrag, der die Betriebskosten bereits enthält. Es entfällt die separate jährliche Abrechnung für die eingeschlossenen Kostenarten.