
Möblierte Wohnungen in Hamburg sind bei Studierenden, Berufstätigen und Expats beliebt, weil sie den Aufwand und die Kosten für den Kauf eigener Möbel ersparen. Die Mieten liegen dabei meist über denen unmöblierter Wohnungen, unter anderem wegen eines gesetzlich geregelten Möblierungszuschlags.
Ein Zuschlag für die Möblierung muss im Mietvertrag separat ausgewiesen werden und darf nicht willkürlich festgelegt werden. Die vom Landgericht Berlin geprägte, bundesweit als Orientierung genutzte Faustregel liegt bei rund 2 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat, wie mietrecht.org erläutert. Der Zeitwert sinkt mit dem Alter der Möbel.
Beliebte Stadtteile für möblierte Wohnungen in Hamburg sind St. Pauli, das Schanzenviertel, Eimsbüttel und die HafenCity. St. Georg und die Neustadt sind zentral gelegen und bieten eine Vielzahl an Optionen. Eimsbüttel und Eppendorf sind bei Familien und jungen Berufstätigen beliebt, während St. Pauli und das Schanzenviertel vor allem jüngere Mieterinnen und Mieter anziehen.
Für möblierte Wohnungen sind sowohl befristete als auch unbefristete Mietverträge üblich. Ein befristeter Mietvertrag ist nach § 575 BGB aber nur wirksam, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich einen gesetzlich anerkannten Grund nennt. Fehlt diese Begründung, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Bei unbefristeten Verträgen gelten für den Vermieter nach § 573c BGB gestaffelte Kündigungsfristen: drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Mietdauer drei Monate.
Die Kaution darf nach § 551 BGB höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen, unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert ist. Bei Auszug muss der Vermieter sie zurückzahlen, sofern keine berechtigten Abzüge vorliegen.
Prüfen Sie den Zustand der Möbel und Geräte genau und dokumentieren Sie eventuelle Mängel mit Fotos. Eine Inventarliste, die bei Einzug erstellt wird, hilft später zu klären, was zur Wohnung gehört und in welchem Zustand es übergeben wurde.
Möblierte Wohnungen in Hamburg bieten Flexibilität, kosten aber wegen des Möblierungszuschlags mehr als vergleichbare unmöblierte Wohnungen. Wer die Berechnungsgrundlage kennt und auf eine Inventarliste besteht, vermeidet spätere Streitigkeiten um die Kaution.
Nach der vom Landgericht Berlin geprägten Faustregel mit rund 2 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat.
Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete gemäß § 551 BGB.
Drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate, gemäß § 573c BGB.
St. Pauli, das Schanzenviertel, Eimsbüttel, die HafenCity sowie St. Georg und die Neustadt.
Wie sich der Möblierungszuschlag in Berlin auswirkt, zeigt Möblierte Wohnung Berlin: Langzeitmiete leicht gemacht. Für München gilt Vergleichbares, siehe Möblierte Wohnung in München mieten: Was Expats wissen müssen. Starten Sie Ihre Suche über Waitly.