
Die Kündigung ist raus, die Frist läuft – aber der eigentliche Auszug hat noch ein paar organisatorische Stationen, die oft unterschätzt werden. Dieser Leitfaden konzentriert sich genau auf die Zeit zwischen Kündigung und Schlüsselübergabe, nicht auf die Kündigung selbst.
Das hängt vollständig von Ihrem Mietvertrag ab – eine allgemeine gesetzliche Streichpflicht gibt es nicht. Klauseln, die Ihnen starre Renovierungsfristen vorschreiben oder Sie unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wände zum Streichen verpflichten, sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds ist mehr als die Hälfte aller Renovierungsklauseln in bestehenden Mietverträgen unwirksam, wie mietrecht.com zusammenfasst. Prüfen Sie deshalb Ihre konkrete Klausel, bevor Sie Zeit und Geld in eine möglicherweise gar nicht geschuldete Renovierung stecken – im Zweifel hilft ein kurzer Check beim Mieterverein.
Unabhängig vom Mietrecht gilt die melderechtliche Pflicht: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Eine gesonderte Abmeldung der alten Adresse ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands meist nicht nötig, da die Ummeldung am neuen Wohnort die alte automatisch ablöst – ziehen Sie dagegen ins Ausland, müssen Sie sich explizit abmelden.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Endabnahme mit Ihrem Vermieter. Am Übergabetag sollten Sie:
Alle Schlüssel (inklusive nachgemachter Exemplare) zurückgeben
Zählerstände für Strom, Gas und Wasser dokumentieren
Den Zustand jedes Raums mit datierten Fotos festhalten
Ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll verlangen
Ein Zeuge, idealerweise jemand vom Mieterverein, kann bei strittigen Übergaben zusätzliche Sicherheit geben.
Ein sauberes Übergabeprotokoll ist Ihre wichtigste Absicherung für die Kautionsrückzahlung. Für den vollständigen Ablauf der Kündigung selbst, die Fristen und was ein rechtssicheres Kündigungsschreiben enthalten muss, siehe unseren Ratgeber zum Mietvertrag kündigen.
Während die Übergabe der alten Wohnung läuft, hilft Waitlys Wohnungssuche, parallel schon die nächste Wohnung im Blick zu behalten.
Nicht automatisch. Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind laut BGH-Rechtsprechung unwirksam. Prüfen Sie Ihre konkrete Klausel.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Ummeldung am neuen Wohnort. Nur bei einem Wegzug ins Ausland ist eine gesonderte Abmeldung nötig.
Zählerstände, den Zustand aller Räume mit Fotos und ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll.
Ein sauber dokumentiertes Übergabeprotokoll ist Ihr wichtigster Nachweis, um die volle Kaution zurückzubekommen.