Person unterschreibt ein Schreiben zur Mietzahlung am Schreibtisch (Photo by Romain Dancre on Unsplash)

Kategorie

Mietwohnung

Artikel von

Waitly

September 14, 2026

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: musst du sie vorlegen?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände offen sind. Verlangen darf ein neuer Vermieter sie bei der beabsichtigten Neuanmietung nicht. Wartelisten in Hamburg und Berlin findest du gebündelt bei Waitly.

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026.

Kurz gesagt

Die Begründung ist eine Kette aus zwei Schritten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bisherige Vermieter nicht verpflichtet sind, eine solche Bescheinigung auszustellen. Weil du sie also gar nicht durchsetzen kannst, kann ein neuer Vermieter sie nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz auch nicht von dir verlangen.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Ein formloses Schreiben des bisherigen Vermieters, das bestätigt, dass aus dem laufenden oder beendeten Mietverhältnis keine offenen Mietforderungen bestehen. Ein gesetzlich geregeltes Formular gibt es dafür nicht.

Sie wird gern als Beweis für Zuverlässigkeit eingesetzt. Rechtlich ist sie aber ein freiwilliges Dokument, kein Standardnachweis.

Warum darf sie nicht verlangt werden?

Weil niemand verpflichtet ist, sie auszustellen. Die Datenschutzkonferenz verweist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2009, Az. VIII ZR 238/08, und zieht daraus die Konsequenz: Folglich kann eine solche Bescheinigung von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten bei der beabsichtigten Neuanmietung von Wohnraum auch nicht verlangt werden.

Das ist mehr als eine Formalie. Verlangte man sie trotzdem, würden Bewerberinnen und Bewerber für etwas haftbar gemacht, das allein vom Wohlwollen eines Dritten abhängt.

Was darf ein Vermieter stattdessen fragen?

Fragen zu erheblichen Pflichtverletzungen, und zwar erst, wenn die Entscheidung für dich gefallen ist. Zulässig sind etwa Fragen danach, ob du im laufenden Mietverhältnis für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand warst.

Die Orientierungshilfe orientiert sich dabei an der Kündigungsschwelle in § 543 Abs. 2 BGB. Unterhalb dieser Schwelle liegende Verzögerungen sind nicht erheblich: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt keine ausreichende Pflichtverletzung vor, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und der Verzug weniger als einen Monat gedauert hat.

Was tun, wenn sie trotzdem gefordert wird?

Sachlich bleiben und eine Alternative anbieten. In der Praxis hilft oft ein Nachweis der letzten Mietzahlungen über Kontoauszüge, auf denen alle nicht erforderlichen Angaben geschwärzt sind.

Du kannst außerdem auf die Rechtslage hinweisen, ohne den Ton zu verschärfen. Viele Formulare stammen aus Vorlagensammlungen und sind schlicht veraltet.

Bekommst du sie freiwillig, wenn du fragst?

Das kann sein, verlassen solltest du dich nicht darauf. Dein bisheriger Vermieter kann eine Bestätigung ausstellen, muss es aber nicht.

Wenn das Verhältnis gut ist, frag früh und schriftlich. Bekommst du eine Absage, ist das kein schlechtes Zeichen für deine Bewerbung, sondern schlicht die Rechtslage.

Fazit

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Bonus, keine Pflicht, und sie darf nicht zur Bedingung gemacht werden. Bereite stattdessen die zulässigen Angaben und Nachweise vor, dann bist du in der entscheidenden Phase schnell. Weil die Auswahl trotzdem knapp ausgehen kann, lohnt es sich, mehrere Wege parallel zu nutzen: über die Waitly Suche und über Interessentenlisten.

Die vollständige Liste der Unterlagen für die Bewerbung haben wir ebenfalls zusammengestellt, samt dem Zeitpunkt, zu dem jeder Nachweis fällig wird. Aktive Listen findest du über die Waitly Suche.

Häufig gestellte Fragen

Ist mein alter Vermieter verpflichtet, mir die Bescheinigung auszustellen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass eine solche Verpflichtung nicht besteht.

Darf ich sie freiwillig vorlegen?

Ja. Verboten ist das Verlangen durch den Vermieter, nicht deine freiwillige Vorlage.

Was ist mit einer Mietzahlungsbestätigung der Hausverwaltung?

Auch sie ist freiwillig. Als Alternative kommen geschwärzte Kontoauszüge in Betracht, aus denen die regelmäßigen Zahlungen hervorgehen.

Muss ich Mietrückstände von mir aus offenlegen?

Ungefragt nicht. Zulässige Fragen nach erheblichen Pflichtverletzungen musst du in der letzten Phase aber wahrheitsgemäß beantworten.