
Ein Kündigungsschreiben muss in Deutschland nicht kompliziert sein, aber es muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und in Schriftform vorliegen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was hineingehört, wie Sie es zustellen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich erfolgen. Ihr Schreiben sollte enthalten:
Ihren vollständigen Namen und die Adresse der gemieteten Wohnung
Name und Anschrift des Vermieters
Das Datum des Schreibens
Eine eindeutige Erklärung, dass Sie den Mietvertrag zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin kündigen
Ihre handschriftliche Unterschrift (bei mehreren Mietern: alle Unterschriften)
Ein Beispieltext könnte lauten: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Wohnung [Adresse] vom [Vertragsdatum] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin." Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben – bei einer ordentlichen Kündigung ist das nicht erforderlich.
Die Standardfrist für Mieter beträgt drei Monate ab Zugang beim Vermieter, siehe unseren ausführlichen Ratgeber zum Mietvertrag kündigen. Rechnen Sie die Frist ab dem Tag, an dem der Vermieter Ihr Schreiben tatsächlich erhält, nicht ab dem Absendedatum.
Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es persönlich gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung. Beide Wege geben Ihnen einen Nachweis über den Zugangszeitpunkt, falls es später zum Streit über die eingehaltene Frist kommt. Eine einfache E-Mail oder ein Fax reichen rechtlich nicht aus.
Kostenlose Musterschreiben für die Mieterkündigung bieten unter anderem der Deutsche Mieterbund und lokale Mietervereine an – meist zugeschnitten auf die aktuelle Rechtslage und ohne versteckte Kosten. Bevor Sie eine Vorlage von einer unbekannten Website übernehmen, prüfen Sie, ob sie die Pflichtangaben aus § 568 BGB überhaupt enthält.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegenden Mängeln der Wohnung oder groben Vertragsverstößen des Vermieters. In diesem Fall müssen Sie den Grund im Schreiben nennen und sollten alle Beweise (Fotos, Schriftverkehr) vorher sichern. Ziehen Sie hier einen Mieterverein hinzu, bevor Sie das Schreiben abschicken.
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Nein, bei einer ordentlichen Kündigung ist kein Grund erforderlich. Nur bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung müssen Sie den Grund nennen.
Nein. § 568 BGB verlangt zwingend die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift.
Der Deutsche Mieterbund und örtliche Mietervereine bieten kostenlose, aktuelle Musterschreiben an.
Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung, damit Sie den Zugangszeitpunkt belegen können.