
Eine Wohnung direkt von einer Privatperson zu mieten, ohne Makler und ohne die großen Immobilienportale, spart häufig Zeit und Geld, verlangt aber auch mehr Eigenrecherche als eine Wohnung über eine etablierte Hausverwaltung.
Bei einer Wohnung, die eine Vermieterin oder ein Vermieter selbst ohne eingeschalteten Makler anbietet, entfällt die Maklerprovision automatisch, weil kein Makler beteiligt ist. Selbst wenn ein Makler eingeschaltet wäre, gilt seit 2015 ohnehin das Bestellerprinzip: Nach § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf ein Makler vom Wohnungssuchenden kein Entgelt verlangen, außer er wurde ausschließlich vom Wohnungssuchenden selbst beauftragt. Wer direkt von privat mietet, umgeht diese Frage von vornherein, weil gar kein Vermittler im Spiel ist.
Private Vermieter inserieren seltener auf den großen strukturierten Portalen und häufiger auf Kleinanzeigen, in lokalen Zeitungsanzeigen, am Schwarzen Brett in der jeweiligen Nachbarschaft oder über Empfehlungen aus dem eigenen Netzwerk. Wer gezielt nach privaten Angeboten sucht, sollte deshalb nicht nur die großen Portale, sondern auch diese informelleren Kanäle regelmäßig prüfen.
Weil bei privaten Inseraten keine Hausverwaltung mit Impressum und Handelsregisternummer dazwischensteht, ist es schwerer zu prüfen, ob die Person, die inseriert, tatsächlich Eigentümerin oder berechtigte Vermieterin ist. Verbraucherzentralen warnen deshalb besonders vor Kombinationen aus mehreren Warnsignalen: einem angeblich im Ausland befindlichen Vermieter, der Forderung nach einer Vorabüberweisung noch vor der ersten Besichtigung und einer verdächtig günstigen Miete. Jede Forderung nach Geld vor einer Besichtigung ist ein klares Warnzeichen, seriöse private Vermieter verlangen die Kaution erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags und der tatsächlichen Wohnungsübergabe.
Lassen Sie sich bei der Besichtigung den Personalausweis der vermietenden Person zeigen und vergleichen Sie den Namen mit dem, der im späteren Mietvertrag steht. Handelt eine dritte Person im Auftrag des Eigentümers, etwa ein Bekannter oder ein Familienmitglied, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers zeigen. Bei Zweifeln an der Eigentümerschaft ist grundsätzlich auch eine Einsicht ins Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht möglich, dafür ist allerdings ein berechtigtes Interesse erforderlich, das nicht automatisch bei jedem Mietinteressenten vorliegt und im Zweifel vom Grundbuchamt geprüft wird. In der Praxis ist die Ausweiskontrolle bei der Besichtigung deshalb der zuverlässigere erste Schritt.
Auch ohne Makler oder Hausverwaltung gelten dieselben gesetzlichen Grenzen wie bei jedem anderen Mietverhältnis: Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Kaltmiete betragen, und in Gebieten mit ausgewiesenem angespanntem Wohnungsmarkt greift bei Neuvermietung ebenfalls die Mietpreisbremse. Ein privater Vermieter ist von diesen Regeln nicht ausgenommen, nur weil kein Unternehmen dahintersteht.
Direkt von privat zu mieten spart die Maklerprovision und eröffnet Zugang zu Angeboten, die auf den großen Portalen nie erscheinen, verlangt aber mehr eigene Vorsicht bei der Prüfung von Identität und Eigentümerschaft. Ausweiskontrolle bei der Besichtigung, eine schriftliche Vollmacht bei Vertretung durch Dritte und die klare Regel, niemals vor einer Besichtigung Geld zu überweisen, schützen dabei am zuverlässigsten.
Nein, wenn kein Makler beteiligt ist, entfällt die Provision automatisch. Selbst mit Makler gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, wonach in der Regel der Vermieter zahlt.
Nein. Seriöse Vermieter verlangen die Kaution erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags und der Wohnungsübergabe, nicht vorab.
Grundsätzlich ist eine Einsicht ins Grundbuch bei berechtigtem Interesse möglich, dieses Interesse liegt aber nicht automatisch bei jedem Mietinteressenten vor und wird vom Grundbuchamt geprüft.
Ja. In Gebieten mit ausgewiesenem angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse unabhängig davon, ob privat oder über eine Hausverwaltung vermietet wird.
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