
Für Studierende und Auszubildende sieht die Budgetplanung für die erste eigene Wohnung anders aus als für Berufseinsteiger mit vollem Gehalt. Das verfügbare Einkommen ist oft fest gedeckelt, etwa durch BAföG oder eine Ausbildungsvergütung, was die Auswahl an bezahlbaren Optionen von vornherein einschränkt.
Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten seit August 2024 einen BAföG-Höchstsatz von 992 Euro monatlich. Darin enthalten sind 855 Euro Bedarfssatz, der auch die Wohnkosten abdeckt, sowie ein Zuschlag von 137 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag ist ein Höchstsatz und hängt vom Einkommen der Eltern ab, viele Studierende erhalten weniger oder gar kein BAföG.
Wichtig: Der Bedarfssatz ist ein Pauschalbetrag für den gesamten Lebensunterhalt, nicht ausschließlich für die Miete. Wer die volle Förderung erhält, muss die 855 Euro also zwischen Miete, Nebenkosten, Lebensmitteln und allen anderen Ausgaben aufteilen.
Wer mit einem knappen Budget rechnet, findet im Studierendenwohnheim häufig die preisgünstigste Option. Nach Angaben der Studierendenwerke lag die durchschnittliche Warmmiete für ein Wohnheimzimmer zuletzt bei 280 Euro im Monat, deutlich unter dem, was eine reguläre Einzimmerwohnung auf dem freien Markt in den meisten Städten kostet. Der Nachteil: Die Nachfrage nach Wohnheimplätzen übersteigt in vielen Universitätsstädten das Angebot, sodass frühzeitige Bewerbung beim örtlichen Studierendenwerk wichtig ist.
Bei vollem BAföG-Satz (855 Euro Bedarfssatz, ohne den KV/PV-Zuschlag mitzuzählen, da dieser zweckgebunden ist):
Wohnheimzimmer zur durchschnittlichen Warmmiete von 280 Euro: bleiben 575 Euro für alle übrigen Lebenshaltungskosten.
Reguläre WG-Zimmer oder kleine Wohnung mit einer Warmmiete von 450 bis 500 Euro: bleiben nur noch rund 355 bis 405 Euro für den Rest des Monats.
Diese Gegenüberstellung zeigt, warum viele Studierende das Wohnheim oder eine WG einer eigenen Wohnung vorziehen, solange das Budget eng ist.
Auszubildende erhalten kein BAföG, sondern eine tarifliche oder betriebliche Ausbildungsvergütung, die je nach Branche und Ausbildungsjahr stark variiert. Wer mit einem niedrigen Ausbildungsgehalt rechnet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Wohnkosten und Einkommen sonst nicht ausreichen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab und sollte direkt bei der Agentur für Arbeit geklärt werden.
992 Euro monatlich insgesamt, davon 855 Euro Bedarfssatz und 137 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2024/2026.
Die Studierendenwerke geben eine durchschnittliche Warmmiete von 280 Euro pro Monat an.
Nicht zwangsläufig. Der Bedarfssatz ist ein Pauschalbetrag für den gesamten Lebensunterhalt, aus dem Miete, Nebenkosten und alle weiteren Ausgaben bestritten werden müssen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit möglich, abhängig von Einkommen und Wohnsituation.