
Die 30-Prozent-Regel besagt: Die Warmmiete sollte nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen. Sie stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Wohnungsmarkt der 1980er-Jahre, wird aber auch in Deutschland häufig als Faustregel für Mietangebote und Kreditwürdigkeitsprüfungen von Vermietern herangezogen.
Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro läge die maximale Warmmiete nach dieser Regel bei 600 Euro. Bei 3.000 Euro netto wären es 900 Euro, bei 1.500 Euro netto nur 450 Euro. Viele Vermieter und Vermietungsplattformen in Deutschland verwenden diese oder eine ähnliche Faustregel (teils auch strenger, mit einem Faktor von 2,5 bis 3 des Nettoeinkommens als Mindestvoraussetzung), um vorab zu prüfen, ob ein Bewerber sich die Miete voraussichtlich leisten kann.
Die Realität weicht von der 30-Prozent-Faustregel oft ab. Laut Statistischem Bundesamt lagen die privaten Konsumausgaben deutscher Haushalte 2024 bei durchschnittlich 3.257 Euro im Monat, wovon Wohnen einschließlich Energie mit 36,3 Prozent der mit Abstand größte Ausgabenposten war, deutlich über der 30-Prozent-Marke. Gerade in den sieben größten deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf) liegt die tatsächliche Wohnkostenquote für viele Haushalte oberhalb dieses Richtwerts, weil die Mieten schneller gestiegen sind als die Einkommen.
In mittelgroßen und kleineren Städten mit moderatem Mietniveau (etwa Teilen von Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen) lässt sich die 30-Prozent-Grenze für die meisten Haushalte gut einhalten. In den Top-7-Städten mit Kaltmieten von 14 bis über 20 Euro pro Quadratmeter reicht ein mittleres Einkommen dagegen oft nicht aus, um unter dieser Schwelle zu bleiben, ohne auf eine sehr kleine Wohnung oder eine WG auszuweichen. Wichtig ist außerdem: Die Regel bezieht sich auf die Warmmiete, nicht nur die Kaltmiete. Wer nur die Kaltmiete gegen sein Einkommen rechnet, unterschätzt die tatsächliche Belastung um die Nebenkosten (im Schnitt 2,28 Euro pro Quadratmeter laut Deutschem Mieterbund).
Nettoeinkommen ermitteln (nach Steuern und Sozialabgaben).
Diesen Betrag mit 0,3 multiplizieren, um die empfohlene Obergrenze für die Warmmiete zu erhalten.
Das Ergebnis mit der tatsächlichen Warmmiete des Angebots vergleichen, nicht nur mit der Kaltmiete.
Liegt der Wert deutlich über 30 Prozent, realistisch prüfen, ob andere feste Kosten (Kredite, Unterhalt, Kinderbetreuung) das Budget zusätzlich einschränken.
Nein, sie ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine informelle Faustregel, die viele Vermieter und Vermietungsplattformen zur groben Einschätzung der Zahlungsfähigkeit nutzen.
Auf das Nettoeinkommen, also den Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Das ist in deutschen Großstädten keine Seltenheit und schließt eine Anmietung nicht automatisch aus, sollte aber Anlass sein, die übrigen monatlichen Fixkosten besonders genau zu prüfen.
Die Warmmiete, also Kaltmiete plus Nebenkosten-Vorauszahlung, da sie die tatsächliche monatliche Belastung widerspiegelt.